Sachverhalt
Das Einzugsgebiet der Grundschule Döhrnstraße reicht östlich bis in die Süderfeldstraße, Lottestraße und Butenfeld. Diese Kinder nehmen in der Regel auf den Weg zur Schule und zurück meist nicht den Umweg über den Fußgängerüberweg über den Grandweg in Höhe An der Lutherbuche, sondern queren den Grandweg in Höhe Brunsberg und gehen auf der anderen Seite des Grandwegs durch die Sackgasse an der Lohbek in den Park zur Emil- Andresen-Straße.
Aufgrund der geplanten Neubauten wird sich die Zahl der Kinder, die diesen Weg zur Grundschule nehmen in den nächsten Jahren noch erhöhen. Um den tatsächlichen Schulweg der Grundschüler abzusichern ist es daher dringend erforderlich durch einen Fußgängerüberweg (FGÜ) oder eine bauliche oder markierte Überquerungshilfe (ÜQH) am Grandweg Höhe Brunsberg einzurichten.
Petitum/Beschluss
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde aufzufordern, am Grandweg Höhe Brunsberg, zur Absicherung des Schulweges zur Grundschule Döhrnstraße und an der Kreuzung Grandweg/Behrkampsweg/Stresemannallee zur Absicherung des Schulweges zur Grundschule Vizelinstraße, jeweils einen Fußgängerüberweg (FGÜ) oder alternativ eine bauliche oder markierte Überquerungshilfe (ÜQH) zu installieren. Sofern Überquerungshilfen eingerichtet werden, sind ergänzend dazu sogenannte Piktogramme (“Kinder“) auf der Straße anzubringen.
Rüdiger Kuhn, Carsten Ovens und CDU-Fraktion
Marc Schemmel und SPD-Fraktion
Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion
Zaklin Nastic und Fraktion DIE LINKE
Klaus Krüger und FDP-Fraktion