Rotherbaum: Parkmöglichkeiten für das Handwerk

Zum 21. September 2020 hat der Hamburger Landesbetrieb Verkehr im Stadtteil Rotherbaum eine Bewohnerparkregelung eingeführt. Damit einher geht die flächendeckende Bewirtschaftung des Parkraums. Die durch einen Großteil der Anwohnerinnen und Anwohner begrüßte Regelung lässt eine deutliche Erleichterung des bislang hohen Parkdrucks in den Quartieren rund um die Universität erwarten.

Weniger einfach gestaltet sich die Situation für viele Handwerks- und Gewerbebetriebe. So wurde durch das Eimsbütteler Handwerk dargelegt, dass die Betriebe im bisherigen Prozess kaum eingebunden waren. Zwar können diese unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Halt- und Parkvorschriften erhalten. Dies jedoch nur unter besonderen Umständen, die individuell geprüft werden müssen.

 

Petitum

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen,

  1. zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, in den vier Bewohnerparkzonen in Rotherbaum Parkmöglichkeiten für dort tätige Handwerks- und Gewerbe auszuweisen,
  2. Genehmigungsanträge seitens des Landesbetriebs Verkehr möglichst großzügig und zeitnah zu bewilligen.

Gabor Gottlieb, Moritz Altner, Paulina Rügge und SPD-Fraktion