Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Janina Satzer, Paulina Rügge, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi (SPD-Fraktion) und Benjamin Schwanke (FDP-Fraktion)
Im Stadtteil Rotherbaum wurde im Jahr 2020 durch den Hamburger Landesbetrieb Verkehr (LBV) eine Bewohnerparkregelung eingeführt, um das Parken für BewohnerInnen zu erleichtern und so der schwierigen Parksituation des Stadtteils zu begegnen.
In den dort eingerichteten Bewohnerparkzonen besteht eine Parkscheinpflicht. BewohnerInnen können einen Bewohnerparkausweis beantragen, mit dem sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen sind. Allgemein gilt in diesen Bewohnerparkgebieten eine Parkscheinpflicht mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. BewohnerInnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, für ihren Besuch Besucherparkausweise zu beantragen, die jeweils einen Tag gültig sind.
Der Campus der Universität Hamburg (UHH) liegt im Herzen Eimsbüttels. In den den Campus der UHH umgebenden Wohngebieten wurden die Bewohnerparkzonen E 300, E 301, E 302 und E 303 eingerichtet. Die Universität Hamburg ist als Einrichtung des öffentlichen Rechts keine natürliche Person mit einem Wohnsitz oder natürlichem Aufenthalt in diesen Gebieten. Sie stellt also keine BewohnerIn i.e.S. dar.
Als Exzellenzuniversität darf die Universität Hamburg regelmäßig BesucherInnen, Gäste und GastwissenschaftlerInnen begrüßen, deren Aufenthalte sich von wenigen Stunden bis zu mehreren Tagen oder Wochen erstrecken. Es stellt sich die Frage, wie die Universität mit BesucherInnenn umgeht, welche mit dem Auto anreisen. Die Beantragung von Besucherparkausweisen ist der Universität Hamburg aus den o.g. Gründen nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass die um das Gelände der Universität bestehende Bewohnerparkregelung negative Auswirkung auf die Attraktivität sowie die Außenwirkung der UHH für BesucherInnen, Gäste und GastwissenschaftlerInnen haben könnte.
Die grün-schwarze Koalition hat es abgelehnt, die sich hieraus ergebenden Fragen unter Hinzuladung eines Referenten / einer Referentin der Universität Hamburg im Universitätsausschuss zu erörtern. Gleichwohl besteht weiterhin ein Informationsbedarf darüber, wie die Universität mit der neuen Parkregelung und -situation umgeht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke:
Die Anfrage wird – von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke – wie folgt beantwortet: Die Einführung des Anwohnerparkens hat für die Beschäftigten der Universität Hamburg (UHH), die aufgrund der Corona-Pandemie versucht haben in den letzten Monaten öffentliche Verkehrsmittel zu meiden, zu Problemen bei der Anreise mit dem Pkw geführt. Eine Parkplatzsuche ist mit hohen Kosten oder hohem Zeitaufwand verbunden. Grundsätzlich gilt dieses auch für die Beschäftigten, die aufgrund schlechter Verkehrsanbindungen regelmäßig auf die Nutzung des eigenen Pkw angewiesen sind. Dieses vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der UHH wie folgt:
1. Wie viele Personen arbeiten aktuell im Bereich des Campus Von-Melle-Park/Rothenbaumchaussee/ Bundesstraße an der Universität Hamburg?
Die Anzahl der UHH-Beschäftigten, die aktuell im Bereich des Campus Von-Melle- Park/Rothenbaumchaussee/Bundesstraße arbeiten, kann nur näherungsweise bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass aktuell ca. 4.000 (inkl. studierende Beschäftigte und Tutorinnen und Tutoren) Personen ihren Arbeitsplatz im Bereich des Hauptcampus der UHH haben. Pandemiebedingt arbeiten aktuell ca. 70-80% der Beschäftigten im Homeoffice.
2. Wie viele Personen studieren aktuell im Bereich des Campus Von-Melle-Park/Rothenbaumchaussee/ Bundesstraße an der Universität Hamburg?
An der UHH sind aktuell knapp 45.000 Studierende (einschließlich Doktorranden) eingeschrieben. Das Gebiet Von-Melle-Park/Rothenbaumchaussee/Bundesstraße stellt den zentralen Innenstadt-Campus der UHH dar und wird daher im Normalbetrieb (d.h. außerhalb der aktuellen Pandemie-Situation) von vielen Studierenden frequentiert. Es ist allerdings nicht möglich, eine konkrete Zuordnung von Studierendenzahlen zu Universitätsgebäuden vorzunehmen, da die Gebäude auch fächerübergreifend genutzt werden. So buchen bspw. auch Institute aus den weiter entfernten Liegenschaften (z.B. Bahrenfeld, Bergedorf) die zentralen Hörsäle auf dem Hauptcampus. Es kann also nicht genau beziffert werden, wie viele Studierende den Campus Von-Melle-Park/Rothenbaumchaussee/Bundesstraße nutzen.
3. Wie viele Parkplätze stehen der Universität Hamburg im weiteren Umfeld des Campus Von-Melle-Park/ Rothenbaumchaussee/ Bundesstraße zur Verfügung? Bitte nach Standorten aufschlüsseln.
Siehe Anlage.
4. Können die unter 3. angegebenen Parkplätze temporär auch von Personen ohne Bezug zur Universität Hamburg gemietet oder genutzt werden, beispielsweise am Wochenende? Wenn ja, für welche Dauer(n) und welche Gebühren werden erhoben?
Es gibt vereinzelt Vereinbarungen und Mietverträge mit externen (universitätsnahen) Instituten, welche in enger Kooperation zu der UHH stehen. Es handelt sich primär um dienstliche Fahrzeuge, welche häufig für gemeinsame Exkursionen der Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten und Studierenden genutzt werden. Die Mietgebühr dieser Stellplätze beträgt bei einer vertraglichen Vereinbarung 50,00 Euro/Monat. Zudem besitzt die UHH eine geringe Anzahl an temporären Stellplätzen für Gäste. Personen ohne Bezug zur UHH steht eine Option zur Nutzung eines Stellplatzes nicht zur Verfügung.
5. Wie viele der unter 3. angegebenen Parkplätze sind jeweils für Gäste der Universität Hamburg, Beschäftigte der Universität Hamburg sowie für Studierende der Universität Hamburg vorgehalten und welche Gebühren werden für die Nutzung der Parkplätze jeweils erhoben?
6. Wie viele der unter 3. angegebenen Parkplätze sind dauerhaft vermietet und welche Gebühren werden hierfür erhoben?
7. Wie hoch ist die Auslastung der unter 3. angegebenen Parkplätze?
Siehe Anlage. Die Mietgebühren für einen entgeltlichen Stellplatz belaufen sich auf 50,00 Euro/Monat. Schätzungsweise sind mehr als 260 der aufgelisteten Stellplätze fest belegt. Die Auslastung der Stellplätze beträgt ca. 90%. Die genaue Anzahl lässt sich pandemiebedingt aufgrund der flexiblen Arbeitsplatzmodelle und einigen strukturellen Änderungen in der Stellplatzverwaltung derzeit nicht genauestens beziffern. Menschen mit Behinderung, mit dem Merkzeichen „aG“ und „G“ im Schwerbehindertenausweis, haben die Möglichkeiten, einen kostenfreien Stellplatz zu beantragen. Dieser wird bei Verfügbarkeit unentgeltlich seitens der UHH bereitgestellt.
8. Auf Grundlage welcher Kriterien erfolgt die Vergabe der unter 3. angegebenen Parkplätze (Kriterien bitte klassifizieren und priorisieren)? a. In wie weit werden hierbei Personen vordringlich berücksichtigt, die aufgrund körperlicher Einschränkungen in besonderer Weise auf das Auto bzw. die Verfügbarkeit nahegelegener Parkplätze angewiesen sind? b. In wie weit werden hierbei Gäste der Universität Hamburg vordringlich berücksichtigt?
Folgende Personengruppen werden bei der Vergabe der Stellplätze vorrangig behandelt (die Priorisierung entspricht der nachfolgenden Reihenfolge):
– Menschen mit Behinderung nach Merkzeichen „aG“ und „G“ im Schwerbehindertenausweis.
– Personen, die ihr privates Fahrzeug zur regelmäßigen dienstlichen Nutzung bei der UHH zugelassen haben.
– Personen, die ihr privates Fahrzeug zur gelegentlichen dienstlichen Nutzung bei der UHH zugelassen haben.
– Personen, die in einer verkehrsmäßig außerordentlich ungünstigen Lage wohnen und auch keinen Park-and-Ride Parkplatz aufsuchen können.
– Im Schichtdienst arbeitende Personen, dessen Dienstbeginn oder das Dienstende zu Zeiten beginnt oder endet, zu denen öffentliche Verkehrsmittel nur selten oder überhaupt nicht fahren.
– Während der Pandemie durften auch sogenannte Risikopatientinnen und -patienten auf dienstlichen Stellplätzen parken, damit sie nicht mit dem ÖPNV fahren müssen. Gäste werden aufgrund der geringen Kapazitäten und aufgrund der hohen Anzahl an Beschäftigten nur in Einzelfällen vordringlich berücksichtigt.
9. Welche Maßnahmen hat die Universität Hamburg ergriffen bzw. plant die Universität Hamburg zu ergreifen, um der in Folge der Einrichtung des Bewohnerparkens verschärften Parksituation zu begegnen?
Die UHH hat eine Anfrage an das Bezirksamt gestellt, ob es eine Ausnahmeregelung für die UHH geben könnte. Diese Anfrage wurde seitens des Bezirksamtes verneint. Da die Möglichkeiten der UHH, die Parksituation im Bezirk Eimsbüttel für ihre Beschäftigten, Studierenden und Gäste zu verbessern, sehr begrenzt sind, wurden noch keine weiteren konkreten Maßnahmen ergriffen.