Bezirkliches Sportstättenmanagement – Beteiligung der Bezirksversammlung

Sachverhalt

Am 21. November 2012 hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel einstimmig beschlossen,

– dass die Bezirksversammlung die im Rahmen der Entflechtung vorgesehene Zuständigkeitsübertragung für Sportanlagen auf die Bezirksämter begrüßt und
– die Gewährleistung einer Beteiligung der Bezirksversammlungen an den Entscheidungen des BSM von grundsätzlicher Bedeutung gefordert – vor allem bei der Festlegung und zeitlichen Reihung von Baumaßnahmen an bezirklichen Sportanlagen.

Im Ausschuss für Bildung, Integration und Sport (BIS) der Bezirksversammlung Eimsbüttel sollten die Überlegungen zu einer Beteiligung der Bezirksversammlungen an den BSM- Entscheidungen – bspw. durch einen Beirat – vorgestellt und erörtert werden.

In der Sitzung der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 13.12.2012 wurde eine Beschlussvorlage zur „Gründung eines Bezirklichen Sportbaumanagements (BSM) als zentrale Aufgabe des Bezirksamtes Hamburg-Mitte“ im Rahmen einer Anhörung gem. § 28 BezVerwG vorgelegt.

Die Bezirksversammlung verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass eine abschließende Stellungnahme zu dem einzurichtenden Beirat noch nicht getroffen werden könne, da hierzu noch eine
Befassung im BIS ausstehen würde.

In der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksachen-Nr. 0886/XIX) wird hierzu ausgeführt:
„Die Einbindung der Bezirksversammlungen soll – unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Beschlusslagen der Bezirksversammlungen – durch die Einrichtung eines überbezirklichen Beirats erfolgen. Dem Beirat sollen neben den Vorsitzenden der Bezirksversammlungen und den Vorsitzenden der für Sport zuständigen bezirklichen Fachausschüsse auch ein Vertreter des Hamburger Sportbundes und des Sportamtes der BIS angehören. Über die weiteren Einzelheiten der Mittelverteilung und der Beiratsbeteiligung soll eine Vereinbarung zwischen den Bezirksämtern geschlossen werden.

Beschlussvorschlag

1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel sieht die Einrichtung eines bezirksübergreifenden Beirats positiv.

2. Hinsichtlich der Besetzung des Beirates widerspricht die Bezirksversammlung Eimsbüttel der Beschlussvorlage der Verwaltung. Dem Beirat sollen zwei Vertreter/-innen der Bezirksversammlungen
angehören. Die Festlegung, welche Vertreter/-innen die Bezirksversammlungen in den Beirat entsenden, sollte jede Bezirksversammlung eigenständig entscheiden. Zumindest die Bezirksversammlung Eimsbüttel behält sich diese Entscheidung ausdrücklich vor.

3. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sicherzustellen, dass dies bei den weiteren Verhandlungen berücksichtigt und vor Abschluss einer Vereinbarung über Mittelverteilung und Beiratsbeteiligung
der BIS bzw. die BV informiert und beteiligt wird.

Für die SPD-Fraktion: Marc Schemmel
Für die Grünen-Fraktion: Andreas Reichel
Für die CDU-Fraktion: Nicole Sieling