Sachverhalt
Der Senat hat mit der Drucksache „Entflechtung von Aufgaben und Vermeidung von Doppelarbeit“ beschlossen, die Zuständigkeiten für Sportanlagen – mit Ausnahme der Hochschul- und Schulsportstätten sowie der Sportleistungszentren – auf die Bezirksämter zu übertragen. Im Bezirk Hamburg-Mitte soll zum 1. Januar 2013 ein bezirkliches Sportstätten-Baumanagement (BSM) als zentrales Fachamt der Bezirksverwaltung eingerichtet werden. Die bisherigen Einnahmen und Investitionsmittel aus dem Einzelplan 8.1 (Behörde für Inneres und Sport) sollen in den Einzelplan 1.2 (Bezirksamt Hamburg-Mitte) übergeleitet werden. Die Bezirke sollen dadurch in die Lage versetzt werden, eigenständig über alle Belange der Sportstätten zu entscheiden. Für die Sportvereine soll ein eindeutiger Ansprechpartner erkennbar werden. Die Sportreferate aller Bezirke sind weiterhin zuständig für die Verwaltung der Sportstätten, insbesondere für den Betrieb, die Pflege und die Vergabe der Nutzungszeiten.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat nun im Oktober mit einem Beschluss angeregt (Drucksache 20/326/12), einen Beirat einzurichten, der aus Mitgliedern aller Bezirksversammlungen bestehen und Entscheidungen des BSM von grundsätzlicher Bedeutung begleiten soll. Vor allem sollen nach Willen der BV Hamburg-Mitte etwaige Priorisierungen von Baumaßnahmen zwischen BSM und Beirat verhandelt und abgestimmt werden.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen:
- Die Bezirksversammlung Eimsbüttel begrüßt die im Rahmen der Entflechtung vorgesehene Zuständigkeitsübertragung für Sportanlagen auf die Bezirksämter.
- Auch die Bezirksversammlung Eimsbüttel fordert die Gewährleistung einer Beteiligung der Bezirksversammlungen an denEntscheidungen des BSM von grundsätzlicher Bedeutung; vor allem bei der Festlegung und zeitlichen Reihung von Baumaßnahmen an bezirklichen Sportanlagen.
- Im Ausschuss für Bildung, Integration und Sport (BIS) bzw. in dem für Sportbelange künftig zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel sollen zunächst die Überlegungen zu einer Beteiligung der Bezirksversammlungen an den BSM-Entscheidungen – bspw. durch einen Beirat – vorgestellt und erörtert werden. Entsprechende Vertreter sind zu einer der nächsten BIS-Sitzungen einzuladen.
- Dieser Beschluss möge den Vorsitzenden der Bezirksversammlungen Harburg, Altona, Wandsbek, Hamburg-Mitte, Nord und Bergedorf zur Weiterleitung an die Bezirksversammlungen vorgelegt werden.
Marc Schemmel und SPD-Fraktion