Bildungs- und Teilhabepaket effektiv nutzen – jedes anspruchsberechtigte Kind erreichen

Antrag der SPD-, GAL- und CDU-Fraktion

Sachverhalt:
Das sog. Bildungs – und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Haushalten,

– die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten,

– Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen,

– Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten oder

– einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen,

ist in Kraft getreten.
Es umfasst Leistungen für das Mittagessen in KITAs, Horten und Schulen, Schülerbeförderungskosten, Schulbedarfspauschalen, die Kostenübernahme für ein und mehrtägige KITA- und Schulausflüge, die Sicherstellung von Nachhilfeunterricht im Bedarfsfall und die Förderung der soziokulturellen Teilnahme, etwa durch die Übernahme der Beiträge in Sportvereinen, der Jugendmusikschule oder den Bücherhallen bis zu einer Höhe von maximal zehn Euro pro Monat und Kind.
Den Medien war zu entnehmen, dass die Implementierung des Bildungs- und Teilhabepakets erhebliche Probleme bereitet. Dies ist angesichts der fehlenden Vorlaufzeit vor Inkrafttreten des Gesetzes nicht überraschend. Die Freie und Hansestadt Hamburg strebt begrüßenswerter Weise eine möglichst unbürokratische Umsetzung an. Die Bezirksämter sind dabei für die Bereiche Schulbedarfspauschale, KITA- und Schulausflüge sowie soziokulturelle Teilhabeleistungen zuständig, sofern es sich nicht um Kinder- und Jugendliche aus Haushalten im SGB II-Bezug handelt. Der Antwort des Bezirksamts Eimsbüttel auf die Kleine Anfrage Nr. 1 ist zu entnehmen, dass im Bezirk Eimsbüttel 1761 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren potentiell anspruchsberechtigt sind (ohne SGB II-Haushalte). Hinzu kommen mindestens 100 junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Falle des Schulbesuchs ggf. ebenfalls vom Bildungspaket profitieren könnten.
Politisches Ziel muss es sein, dass das Bildungs- und Teilhabepaket umfassend genutzt wird und möglichst alle anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen auch erreicht. Deshalb ist es notwendig, kontinuierlich zu beobachten, in welchem Umfang die Unterstützung angenommen wird, wo Probleme bei der Umsetzung auftauchen und durch welche Maßnahmen Verbesserungen erreicht werden können.
Für die Schulen bedeutet dieses einen nicht unerheblichen Mehraufwand, der in den Schulen organisatorisch umgesetzt werden muss.
Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, wie die Angebotsstruktur der Sportvereine im Bezirk Eimsbüttel für dieses Klientel aussieht. Die erfolgreiche Initiative „Kids in die Clubs“ der Hamburger Sportjugend, die Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft ermöglicht, kann darüber Auskunft erteilen, welche Eimsbütteler Vereine sich in diesem Bereich engagieren und wo noch Bedarfe bestehen.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten,

• dafür Sorge zu tragen, dass die anspruchsberechtigten Haushalte umfassend über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket und die Modalitäten der Inanspruchnahme informiert werden und

• dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Gleichstellung in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Bildung, Integration und Sport (BIS) im Oktober 2011 umfassend darüber zu berichten, in welchem Umfang die einzelnen Elemente des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch genommen wurden, wie sich die Zusammenarbeit mit dem Trägern der Bildungs- und Teilhabeangebote gestaltet, ob Probleme bei der Umsetzung aufgetreten sind und wo nach Ansicht der Verwaltung Optimierungsmöglichkeiten im Hinblick auf das Ziel einer möglichst umfassenden Inanspruchnahme der Leistungen liegen.

Außerdem soll darüber berichtet werden,

• welche Probleme sich bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in den Schulen ergeben und

• in welchem Umfang sich die Sportvereine im Bezirk Eimsbüttel an dem Projekt „Kids in the Clubs“ beteiligen.

Uwe Giffei und SPD-Fraktion
Nicole Sieling und CDU-Fraktion
Roland Seidlitz und GAL-Fraktion

Anlage/n:
ohne Anlagen

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