Bio- und Papiertonnen im Bezirk

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Paulina Rügge, Annika Urbanski und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Mülltrennung leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Neben Glascontainern, Altpapiertonnen sowie den gelben Hamburger Wertstofftonnen und -säcken für Kunststoffabfälle, spielt bei der Mülltrennung auch die grüne Biotonne eine wichtige Rolle: Rund ein Drittel des Hausmülls besteht aus organischen Abfällen, aus denen Biogas und wertvoller Kompost erzeugt werden kann.

Seit Inkrafttreten der Hamburger Wertstoff-Verordnung im Jahr 2011 sind Altpapier- und Biotonnen in Hamburg vorgeschrieben. Eine Befreiung von dieser Regelung ist für Biotonnen gemäß § 4 (1) Bioabfallverordnung lediglich möglich, wenn anfallende Bioabfälle „[…] selbst auf dem Grundstück kompostiert werden […]“ oder „[…] kein ausreichender Standplatz für Bioabfall- und andere Abfallbehälter vorhanden ist und auch nicht mit zumutbarem Aufwand geschaffen werden kann“.

Da Grundeigentümer:innen und Vermieter:innen der Pflicht zum Aufstellen von Altpapier- und Biotonnen teilweise nicht nachgekommen sind, hat die Stadtreinigung im Jahr 2017 damit begonnen, mit sogenannten Stellbescheiden verbindliche Anordnungen zu versenden. Dennoch fehlen mancherorts weiterhin Papier- und Biotonnen.

Das ist insbesondere aus Gründen des Umweltschutzes bedauerlich. Darüber hinaus führt dies aber für betroffene Mieter:innen auch zu einer finanziellen Mehrbelastung, da für die Restmülltonne höhere Gebühren anfallen als für Bio- und Papiertonnen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Wie viele Haushalte in Eimsbüttel haben aktuell Zugang zu Biotonnen (wenn möglich Aufteilung nach Stadtteilen)? Wie hoch ist damit der Anteil der Haushalte in Eimsbüttel, die Zugang zu Biotonnen haben?
  2. Wie viele Haushalte in Eimsbüttel hatten jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Zugang zu Biotonnen (wenn möglich Aufteilung nach Stadtteilen) Wie hoch war damit jeweils der Anteil der Haushalte in Eimsbüttel, die Zugang zu Biotonnen hatten?
  3. Wie viele Haushalte in Eimsbüttel haben aktuell Zugang zu Papiertonnen (wenn möglich Aufteilung nach Stadtteilen)? Wie hoch ist damit der Anteil der Haushalte in Eimsbüttel, die Zugang zu Papiertonnen haben?
  4. Wie viele Haushalte in Eimsbüttel hatten jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Zugang zu Papiertonnen (wenn möglich Aufteilung nach Stadtteilen) Wie hoch war damit jeweils der Anteil der Haushalte in Eimsbüttel, die Zugang zu Papiertonnen hatten?

Zu 1. bis 4.: Die SRH erfasst den Anschluss an die hoheitliche Abfallsammlung ausschließlich über die sogenannten Benutzungseinheiten (BE). Zum Stichtag 31. Mai 2021 waren 59 Prozent aller BE in Eimsbüttel an die Biotonne und 74 Prozent an die Papiertonne angeschlossen oder in Bearbeitung. BE können sich im Bearbeitungsprozess befinden aufgrund von Eigentümerwechseln, Neu-/Umbauten, Leerständen oder Gewerbe ohne Befreiungsantrag.

Eine Aufschlüsselung der BE in Bearbeitung oder mit Befreiungsgrund sowie die Angabe der einzelnen BE in den vergangenen Jahren jeweils nach Stadtteilen sind in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

5. Gibt es in Eimsbüttel Grundeigentümer:innen und Vermieter:innen, die der Pflicht zum Aufstellen von Altpapier- bzw. Biotonnen nicht nachkommen, ohne dass eine Befreiung von der Aufstellpflicht vorliegt?
a. Falls ja, bitte aufführen, wie viele Haushalte deswegen jeweils keinen Zugang zu einer Bio- bzw. Papiertonne haben.
b. Falls ja, welche Maßnahmen ergreift die Stadtreinigung Hamburg bzw. die Umweltbehörde, um dafür zu sorgen, dass der Aufstellpflicht nachgekommen wird?
c. Werden / wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder angeordnet? Falls ja, in welcher Gesamthöhe jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
Nein, alle BE, die keine Befreiung von der Aufstellpflicht haben, sind angeschlossen.

6. Was können Mieter:innen tun, wenn Vermieter:innen der Verpflichtung zum Aufstellen von Altpapier- und Biotonnen nicht nachkommen?
In Fällen, in denen kein Anschluss vorliegt, können sich die Mieter*innen an den Vermieter oder die Vermieterin mit Verweis auf die im Hamburger Abfallrecht verankerte Anschlusspflicht wenden. Diese muss von den Grundstückseigentümer*innen verbindlich umgesetzt werden. Dies gilt auch für Bestandsbauten. Es besteht im Weiteren die Möglichkeit, die SRH zu informieren. Diese prüft den Sachverhalt, nimmt Kontakt zu den Grundstückseigentümer*innen auf und berät sie.

7. Welche Planungen bestehen seitens der Stadtreinigung bzw. Umweltbehörde, um auch dort die Voraussetzungen für eine möglichst umfassende Mülltrennung zu schaffen, wo die räumliche Situation dies aktuell nicht zulässt, beispielsweise in Bereichen, in denen weiterhin rosa Müllsäcke zum Einsatz kommen?
Um die Mülltrennung auch dort zu gewährleisten, wo nicht genug Platz auf Privatflächen ist, stellt die SRH Depotcontainer bereit. Im Bezirk Eimsbüttel gibt es derzeit u.a. 395 Altpapier-Depotcontainer, verteilt auf 154 Standorte. Die SRH bietet saisonale Sondersammelaktionen von Laubsäcken und Tannenbäumen an. Darüber hinaus werden alle Wertstofffraktionen an den Recyclinghöfen angenommen.