Corona-Soforthilfe der Bezirksversammlung Eimsbüttel

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Die Corona-Pandemie hat auch für die Eimsbütteler Vereine und Institutionen weitreichende Folgen. Um betroffenen Sport-, Kultur- und Sozialeinrichtungen im Bezirk bei der Bewältigung dieser Auswirkungen unter die Arme zu greifen, hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel im April 2020 (Drs. 21-0914) aus Sondermitteln eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 100.000 Euro bereitgestellt. Antragsteller können daraus eine Förderung für nötige Schutz- und Hygienemaßnahmen, die für die Fortführung ihrer Arbeit unerlässlich sind, beantragen. Zahlreiche Anträge sind seither durch die Verwaltung schnell und unkompliziert bewilligt
worden.

Angesichts der angestiegenen Infektionszahlen in der zweiten Welle der Pandemie sowie der bis zum Herbst bereits zu etwa zwei Dritteln abgerufenen Mittel wurde mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 (Drs. 21-1395) der Soforthilfe-Topf auf den ursprünglichen Betrag von 100.000 Euro aufgefüllt. Außerdem wurde die erneute Antragsmöglichkeit für Vereine und Einrichtungen, die bereits in der ersten Phase der Pandemie einen Antrag gestellt hatten, geschaffen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Wie viele Mittel stehen aktuell noch für die Corona-Soforthilfe der Bezirksversammlung zur Verfügung?

Insgesamt wurden bis heute 100.491,88 € aus der Corona-Soforthilfe für Maßnahmen bewilligt, es verbleibt ein Rest von 64.690,94 €.

2. Welche Anträge sind bislang bewilligt und für welche Zwecke sind die Mittel jeweils eingesetzt worden? (Bitte mit Antragsteller und Betrag aufführen)

Siehe Anhang

Anlage zu Kleine Anfrage (Corona-Soforthilfe)