Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Paulina Rügge (SPD-Fraktion)
Sachverhalt
Die Straßen um den Innocentiapark und die Grindelhochhäuser in Harvestehude sind ein beliebtes Motiv für Filmaufnahmen. AnwohnerInnen zufolge finden in diesem Bereich in den vergangenen Jahren vermehrt Dreharbeiten statt. Die dazu nötigen Aufbauten sowie Sperrungen von Straßen und Wegen haben für die AnwohnerInnen Einschränkungen bei der Gehwegnutzung und beim Parken zu Folge. Hinzu kommen vollzogene Sperrungen für Filmaufnahmen, die dann aus unbekannten Gründen nicht stattfinden. Diese sind eine vermeidbare Belastung für die AnwohnerInnen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Wie häufig wurden im Bereich um den Innocentiapark sowie die Grindelhochhäuser seit 2018 Dreharbeiten mit Auswirkung auf den öffentlichen Raum durchgeführt? (Bitte nach Jahren aufführen)
2. Welche Kosten wurden bzw. werden für die Sondernutzung in Rechnung gestellt? (Bitte pro lfd. Meter Straßen- bzw. Wegenutzung aufführen)
Foto- und Filmaufnahmen sind nach § 2 (1) 12 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentl. Wege, Grün- und Erholungsanlagen gebührenfrei.
3. Wie hoch waren die Einnahmen aus den entsprechenden Sondernutzungsgebühren in den letzten drei Jahren und wurden diese dem Bezirk gutgeschrieben?
4. Für welchen Zweck werden die Einnahmen verwendet?
zu 3. und 4.:
Siehe Antwort zu Frage 2.