ElterngeldDigital

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Janina Satzer (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt
Die vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend entwickelte einheitliche Internetplattform ElterngeldDigital unterstützt Eltern bei der Beantragung von Elterngeld.

Die Internetplattform, die spezifische Ausprägungen der Antragsformulare der jeweiligen Bundesländer berücksichtigt, begleitet Antragstellende durch den Antragsprozess. Sie erkennt automatisch Fehler bei der Eingabe und gibt zu jedem Punkt des Antrags Erklärungen in gut verständlicher Sprache. Die Plattform ermittelt anhand der Eingabe der Postleitzahl automatisch die zuständige Elterngeldstelle und fragt dann in Folge nur die für den individuellen Fall relevanten Eingaben ab.

Ziel ist es, Antragstellenden die Möglichkeit zu bieten, Anträge komfortabel und zeitsparend online auszufüllen und zu bearbeiten. Zum anderen sollen Recherchen und Nachfragen durch die Verwaltung erspart und die Gefahr von Fehlern schon bei der Eingabe verringert werden.

Das ElterngeldDigital wurde zum 8. Juli 2019 in Hamburg eingeführt. Aktuell handelt es sich jedoch lediglich um eine Plattform, die beim digitalen Ausfüllen des Formulars hilft, eine vollständig digitale Antragsstellung ist noch nicht möglich. Am Ende müssen Bürger den Antrag ausgedruckt und unterschrieben an die zuständige Elterngeldstelle senden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Anträge auf Elterngeld wurden in Eimsbüttel im Jahr 2019 insgesamt gestellt?
    4.437 für 2019.
  2. Von den Elterngeldanträgen (in 1.) wurden seit dem 8. Juli 2019 wie viele Anträge gestellt
    a. Digital (mit Hilfe der Internetplattform)?
    b. Analog (ohne Nutzung der Internetplattform)?
    Eine Statistik aus dem Fachverfahren wurde nicht geführt. Die Sachbearbeiter*innen schätzen, dass ca. 30 % der Anträge digital gestellt werden. Die Tendenz ist eher steigend.
  3. Welche Erfahrungen konnte das Bezirksamt mit der Onlineplattform ElterngeldDigital seit der Einführung sammeln?
    a. Entspricht das Maß der Nutzung der digitalen Antragstellung mittels Internetplattform den
    Erwartungen der Verwaltung?
    b. Entsprechen die damit verbundenen, prognostizierten Vorteile für die Verwaltung
    (Fehlerreduktion, Verringerung von Nachfragen und Recherchen, etc.) den Erwartungen?
    c. Hatte/Hat die Verwaltung Probleme mit der Nutzung der Onlineplattform? Wenn ja, welche?
    d. Gab es Beschwerden von Antragstellenden über die Onlineplattform? Wenn ja, welche?

    Die Fragen 3 a – d können für Hamburg von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und
    Integration beantwortet werden.
    a. Verweis an die BASFI.
    b. Positiv ist aufgefallen, dass die Elterngeldanträge an die zuständige Elterngeldstelle geleitet werden und vollständigere Unterlagen eingereicht werden.
    c. Verweis an die BASFI.
    d. Bislang sind im Bezirksamt Eimsbüttel keine Beschwerden von Bürgern bekannt geworden. Kritisch wird allerdings der Ausdruck des Antrages gesehen.
  4. Ist eine vollständig digitale Antragstellung in Eimsbüttel geplant? Wenn ja, wann und in welchen Schritten soll diese erfolgen?
    Eine vollständige digitale Antragstellung ist grundsätzlich für alle Hamburger Bezirke geplant.
    Allerdings ist das Bezirksamt Eimsbüttel auf die Planung des Bundesministeriums für Familie
    Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) und des vom Bund beauftragten IT Dienstleisters angewiesen. Aktuell werden die Schnittstellen zwischen dem Online Antragsassistenten und
    dem Fachverfahren in mehreren Bundesländern getestet. In Hamburg befindet sich die Testumgebung im Aufbau