Sachverhalt
Die endgültige Herstellung von Straßen wird vom Baugesetzbuch und dem Hamburgischen Wegegesetz geregelt. Der Hamburgische Rechnungshof und die Finanzbehörde haben seit längerer Zeit von den Bezirksämtern gefordert, die unfertigen Hamburger Straßen „abrechnungsfähig herzustellen“.
In den Ortsausschüssen des Bezirkes ist es nach entsprechenden Beschlüssen der Kommunalpolitik seit längerer Zeit Praxis, dass die betroffenen Anlieger rechtzeitig über die Planungen informiert werden. Anregungen zu den Planungen wurden aber lange Zeit so gut wie nie aufgenommen, da den gesetzlichen Vorgaben zu folgen war, u.a. bei Fragen zur Beleuchtung, Fahrbahn und Oberflächenentwässerung sowie zu Fußwegen, Bordsteinen und Sielen. Über die grundsätzliche Frage, ob eine endgültige Herstellung durchgeführt wird oder nicht, konnte bislang „vor Ort“ überhaupt nicht entschieden werden, da dies vom Wegegesetz vorgegeben wird.
Von größtem Interesse sind für die betroffenen Grundeigentümer dabei die zu erwartenden Kosten, da sie 90% der Erschließungsgebühren aufbringen müssen. Zumindest im Ortsausschuss Lokstedt wurden hierzu bei den entsprechenden Sitzungen mittlerweile Auskünfte vom zuständigen Landesabgabenamt gemacht.
Um das Verfahren transparenter zu machen, hatte die BV Eimsbüttel beschlossen, Informationen über
- die Rechtsgrundlagen,
- die noch nicht endgültig hergestellten Straßen im Bezirk sowie
- die Prioritäten bei der Abarbeitung ins Internet zu stellen.
Auch die Hamburgische Bürgerschaft hatte sich des Themas in der vergangenen Legislatur angenommen und eine Prüfung des Wegegesetzes unter verkehrlichen und ökologischen Gesichtspunkten vorgenommen. Die Erarbeitung der Planungen erfordert von den Bezirken zeitliche und personelle Ressourcen, die anderweitig abgezogen werden.
Bevor in Außenbereichen des Bezirkes Eimsbüttel kaum befahrene Straßen endgültig hergestellt werden, sollten zunächst einmal die maroden Straßen, Geh- und Radwege im Bezirk saniert und sämtliche finanziellen und personellen Anstrengungen in diesem Bereich gebündelt werden.
Beschlussvorschlag
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, nachfolgenden Beschluss an die zuständige Behörde weiterzuleiten:
1) Die bislang von den Bezirken geforderte „zügige Erschließung und Abrechnung aller noch nicht endgültig hergestellten Straßen“ ist angesichts vordringlicherer Probleme in der
Straßen-, Rad- und Gehweg-Infrastruktur in dieser Legislaturperiode nicht vorrangig voranzutreiben.
2) Straßen sollen vorläufig nur dann erstmalig endgültig hergestellt werden, wenn es erforderlich ist, d.h. wenn eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Straße aus öffentlichen Mitteln nicht mehr gewährleistet werden kann oder ein größerer öffentlicher Bedarf besteht, die Straße zu nutzen.
3) Bei erforderlichen Ausbauplanungen sollen die Maßnahmen rechtzeitig mit Anliegern und Kommunalpolitik erörtert werden. Dabei muss es ermöglicht werden, dass Anregungen zur Planung auch aufgenommen und umgesetzt werden. Entsprechend flexibel sollte daher auch das Hamburgische Wegegesetz gefasst werden.
Marc Schemmel und SPD-Fraktion