Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Herrn Marc Schemmel (SPD-Fraktion)
Die endgültige Herstellung von Straßen wird vom Baugesetzbuch und dem Hamburgischen Wegegesetz geregelt. Der Hamburgische Rechnungshof und die Finanzbehörde fordern seit längerer Zeit von den Bezirksämtern, die unfertigen Hamburger Straßen „abrechnungsfähig herzustellen“.
In den Ortsausschüssen des Bezirkes ist es nach entsprechenden Beschlüssen der Kommunalpolitik seit längerer Zeit Praxis, dass die betroffenen Anlieger rechtzeitig über die Planungen informiert werden.
Um das Verfahren transparenter darzustellen, hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel zudem beschlossen, Informationen über die Rechtsgrundlagen ins Internet zu stellen.
Die Angaben sind eingestellt unter: http://www.hamburg.de/eimsbuettel-wohnen-bauen-und-verkehr/322302/eimsbuettel-unfertige-strassen.html (31.08.2012). Hier ist auch eine Übersicht zu den noch nicht endgültig hergestellten Straßen im Bezirk zu finden sowie Angaben, mit welcher Priorität die Straßen abgearbeitet werden sollen. Unterschieden wird dabei zwischen Straßen, die kurzfristig (Zeitraum der Planung/ Umsetzung in ca. 1-3 Jahren), mittelfristig (Zeitraum der Planung/ Umsetzung in ca. 4-6 Jahren), langfristig (Zeitraum der Planung/ Umsetzung in ca. 7-10 Jahren) umgesetzt werden sollen bzw. Straßen, bei denen die Planung/ Umsetzung zur endgültigen Herstellung noch unbekannt ist.
Auf meine Kleine Anfrage im Oktober 2009, in der ich nach den Planungen zur endgültigen Herstellung Eimsbüttler Strassen in 2010 gefragt hatte, wurden die noch laufenden Erschließungen dargestellt, die bis in das Jahr 2010 hineindauern. Darüber hinaus konnten keine Angaben gemacht werden, da erst „nach personeller Ressourcenverstärkung und einer Finanzierungszusage der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt […] mit den Vorplanungen künftiger Maßnahmen begonnen werden“ könne.
Daher frage ich die Verwaltung erneut:
1. Für welche Straßen/ -abschnitte – über die in meiner ersten Anfragen bereits genannten Eimsbüttler Strassen hinaus – plant die Verwaltung
a. bis Ende 2010
Birkhahnweg
b. bis Ende 2011 die erstmalige endgültige Herstellung?
Aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen kann für 2011 aktuell keine Aussage getroffen werden.
2. Wann sollen die jeweiligen Planungen in den zuständigen Ortsausschüssen vorgestellt werden?
Nach Vorliegen einer groben behördeninternen Vorabstimmung.
3. Hat es seitens der BSU eine personelle Ressourcenverstärkung und eine Finanzierungszusage gegeben und wenn ja, wann und in welchem Umfang bzw. wenn nein, wann ist dies ggf. zu erwarten?
Nein – ist nicht absehbar.