Ermächtigung des Hauptausschusses für einen Beschluss „Bezirkswahlkreise“

Sachverhalt

Die Bezirksversammlungen sind in § 3 Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen aufgerufen einen Vorschlag für die Neueinteilung der bezirklichen Wahlkreise zu machen. Die neuen Wahlkreise sollen kleiner als die bisherigen sein. In Eimsbüttel ist eine Anzahl von mindestens 6 und höchstens 10 Wahlkreisen möglich. Der genaue Zuschnitt der Wahlkreise unterliegt dabei verschiedenen Vorgaben und soll natürlich auf lange Sicht möglichst für die Bürger verständlich und langfristig beständig sein.

Der Vorschlag muss spätestens zum Termin des Hauptausschusses im Januar beschlossen werden. Um diese Zeit nach einer möglichsten allseits guten und akzeptierten Lösung noch nutzen zu können, möge die Bezirksversammlung den Hauptausschuss nach § 15 II ermächtigen diesen Beschluss zu fassen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksversammlung ermächtigt den Hauptausschuss einen Beschluss für den Vorschlag eines neuen Wahlkreiszuschnitts nach § 3 Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen zu treffen.

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion