Evaluation der Eimsbüttler Regelungen zu den Hundeauslaufzonen

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat am 28. Juni 2007 auf Grundlage von Empfehlungen aus den Regionalausschüssen Kerngebiet, Lokstedt und Stellingen beschlossen, in welchen
Parkanlagen im Bezirk der Leinenzwang für erfolgreich gehorsamsgeprüfte Hunde (gemäß § 9 des Hundegesetzes) aufgehoben ist.

In diesem Zusammenhang ist der Beschluss des Kerngebietsausschusses aus dem Jahr 1992 über ein generelles Verbot der Mitnahme von Hunden in den Unnapark erneut bestätigt worden. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blinden- und Führhunde.

Weiterhin stehen für alle im Sinne des Hundegesetzes nicht gefährlichen Hunde die Hundeauslaufzonen gemäß § 8 des Hundegesetzes zur Verfügung.

Eine Übersicht dieser Flächen hat der Bezirk im Internet eingestellt (http://www.hamburg.de/eimsbuettel-hundefreilauf/78908/eimsbuettel-hundefreilauf.html).

Hundebesitzer/ -innen und Verbände haben immer wieder nachgefragt, ob die geltenden Regelungen noch aktuell seien und ob man ggf. Änderungen vornehmen könne. So wird u.a. bei der Niendorfer Rahwegfläche von Hundehaltern die Freigabe der sog. „C-Fläche“ gewünscht, mit dem Hinweis, die seinerzeit vorgetragenen Gründe gegen die Ausweisung – Vorkommen von Bodenbrütern, Nähe zum Spielplatz – seien überholt bzw. müssten neu bewertet werden.

Zu berücksichtigen sind dabei immer auch die Interessen weiterer Akteure, Belange des Naturschutzes und der Sicherheit.

In der letzten Legislaturperiode hat die SPD-Fraktion in einer Anfrage nach den Auswirkungen der Regelungen im Bezirk gefragt. Demnach wäre ein sehr guter Versorgungsgrad bereits erreicht; neue Ausweisungen seien nicht geplant, da ein Großteil der Eimsbütteler Parkanlagen ausgewiesen sei.

Fast vier Jahre nach dem Beschluss der Bezirksversammlung sollten die bestehenden Regelungen überprüft und bei einzelnen Flächen geprüft werden, ob die Argumentationen für/ gegen eine Ausweisung bzw. für/ gegen eine Erweiterung der Flächen nach wie vor sinnvoll sind.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert,

  • die bestehenden Regelungen bzgl. der Hundeauslaufflächen/ Grünanlagen in Eimsbüttel zu
    evaluieren;
  • hierzu die Erfahrungen der anderen Bezirke hinzuziehen sowie die Stellungnahmen weiterer Akteure wie der Hundelobby Hamburg/ regionalen Hundegruppen, in Eimsbüttel aktiven Umwelt- und Naturschutzverbänden und bekannter Nutzergruppen (Kitas, Sportvereine, Anwohnerinitiativen, etc.) der Eimsbüttler Grün- und Parkanlagen einzuholen und auch die jeweiligen Beschwerdelagen darzustellen;
  • der Bezirksversammlung Eimsbüttel aus fachlicher Sicht Empfehlungen zur Änderung/ Beibehaltung der Regelung bis zum Herbst 2011 vorzulegen.

Marc Schemmel und SPD-Fraktion

 

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