Flächen im Verwaltungsvermögen des Bezirks Eimsbüttel

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Es handelt sich bei den Tabellen um Datensammlungen verschiedener Fachabteilungen. Eine gesonderte Aufbereitung konnte nicht erfolgen.

Sachverhalt
Öffentliche Flächen werden von verschiedenen Stellen verwaltet, u.a. auch von den Bezirksämtern. Mit der sogenannten „Entflechtungsdrucksache“ (Drs. 20/5024) sind 2012 alle öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze, Gewässer und Waldflächen, soweit sie in der Zuständigkeit der Bezirksämter lagen, und die Sportstätten in das Verwaltungsvermögen der Bezirksämter übertragen worden. Da öffentlich Flächen für viele kommunale Fragen und die Entwicklung der Bezirke von großer Bedeutung sind, besteht Bedarf nach einem Überblick über jene, die sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Eimsbüttel befinden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Welche Flächen befinden sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Eimsbüttel? (Bitte Flurstück, Adresse, Stadtteil angeben.)
2. Wie groß sind diese Flächen jeweils?
3. Um welche Art von Flächen handelt es sich jeweils? (Falls abweichende Nutzung, bitte angeben.)
Antwort zu Nr. 1 bis 3:
Siehe Anlagen.

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