Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Frau Mechthild Führbaum, Herrn Gabor Gottlieb, Frau Anne Schum, Herrn Hans-Dieter Ewe und Herrn Günther Zander – SPD-Fraktion
Die Bezirksverwaltung hat in der Sitzung des Kerngebietsausschusses am XX. Februar 2009 ihre Ideen zur Umgestaltung der Alsterchaussee vorgestellt. Dabei stellte sich heraus, dass sich einige oder alle Grundstücke zwischen dem Gehweg und den Häusern auf der nördlichen Seite der Alsterchaussee im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, aber privat als „Vorgärten“ genutzt werden.
Für diese private Nutzung öffentlichen Grunds sei eigentlich eine Gebühr durch den Nutzer zu entrichten.
Wir fragen daher die zuständige Behörde:
1. Bei welchen der Grundstücke an der Alsterchaussee befinden sich die „Vorgarten“-Flächen im öffentlichen Eigentum?
Die Anfrage wird – von der Finanzbehörde – wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Vor etwa 100 Jahren hat die Stadt von den damaligen Eigentümern der Grundstücke der nördlichen Seite der Alsterchaussee Flächen zum Zwecke der Straßenverbreiterung erworben.
Damals wurde für die Nutzung dieser Flächen als (Vor)gärten keine Gebühr erhoben, sondern aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen ein sog. Anerkennungsentgelt gezahlt. Eine Sondernutzungsgebühr kann nicht erhoben werden, weil hier nicht öffentlich gewidmete, sondern private Flächen der Stadt überlassen werden.
Die Nutzungsüberlassung sollte bis zur tatsächlichen planerisch vorgesehenen Inanspruchnahme dauern. Trotz des geringen Entgelts ist die privatrechtliche Vereinbarung für die Stadt wirtschaftlich von Vorteil, weil sie dadurch von den Unterhaltungskosten für die Flächen befreit ist.
Dieses vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde die Fragen wie folgt:
zu 1.:
Im öffentlichen Eigentum befinden sich folgende Flächen:
Alsterchaussee mit den geraden Hausnummern von 6 – 40 sowie Alsterchaussee/ Harvestehuder Weg 22.
2. In welchem Verwaltungsvermögen befinden sich die Grundstücke?
zu 2.:
Die Grundstücke befinden sich im Verwaltungsvermögen der Tiefbauabteilung des Bezirksamtes (Fachamt Management des öffentlichen Raumes).
3. Wie viele dieser Grundstücke werden zurzeit privat genutzt?
zu 3.:
Es werden sämtliche unter Punkt 1. genannten Grundstücke privat genutzt.
4. Wie ist die Nutzungsüberlassung geregelt? Was sind die wesentlichen Vertragsinhalte?
zu 4.:
Siehe Vorbemerkung
5. Für wie viele dieser privaten genutzten Grundstücke wurden in den letzten drei Jahren Nutzungsgebühren erhoben?
Falls nicht für alle privat genutzten Grundstücke Gebühren erhoben worden sind:
a) Warum ist dies nicht erfolgt?
b) Ist es geplant die Gebühren in Zukunft zu erheben?
zu 5.:
Siehe Vorbemerkung
6. Wie hoch waren die Gebühren pro Quadratmeter? Wie berechnet sich die Gebührenhöhe? Insofern eine Gebührenerhebung bisher ausblieb, wie hoch würde eine solche Gebühr pro Quadratmeter sein?
zu 6.:
Siehe Vorbemerkung
7. Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt aus Nutzungsgebühren an der Alsterchaussee im letzten Jahr insgesamt?
zu 7.:
Die Gesamteinnahme in 2008 betrug 843,74 €.
8. Falls nicht für alle privat genutzten Grundstücke Gebühren erhoben worden sind: Wie hoch sind die Einnahmeausfälle durch die Nicht-Erhebung im letzten Jahr insgesamt?
zu 8.:
Siehe Vorbemerkung
9. Was ist die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung?
zu 9.:
Siehe Vorbemerkung.
10. Welchem Haushaltstitel fließen die Gebühren zu?
zu 10.:
Die Entgelte wurden beim Titel 09.1.9010.124.01 „Mieten und Pachten für Gebäude und Grundstücke“ vereinnahmt.
11. Wie hoch ist der Wert der Grundstücke pro Quadratmeter?
zu 11.:
Die Straßenverkehrsflächen haben keinen Verkehrswert. Die Flächen hätten erst dann einen Wert, wenn die Straßenplanung aufgegeben würde und sie dem Stammgrundstück zugeschlagen würden. Sie würden dann dem Wert des Stammgrundstücks entsprechen.
Der Wert würde sich dann nach der Nutzung (bei Renditeobjekten) bzw. Größe
(bei Sachwertobjekten) des neugebildeten Grundstücks berechnen.
12. Wurden in den letzten drei Jahren Grundstücke aus dem öffentlichen Vermögen an der Alsterchaussee verkauft? Wenn ja, welche?
zu 12.
Nein.