Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Im Lohbekstieg ist der Fußweg lediglich auf der östlichen Straßenseite (ungerade Hausnummern) mit Gehwegplatten gepflastert.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Warum ist der Gehweg im Lohbekstieg auf der westlichen Straßenseite nicht gepflastert?
Die Befestigung von öffentlichen Gehwegen als wassergebundene Decke ist eine Standardbauweise gemäß der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) und entspricht den geltenden Richtlinien. Es sind in Eimsbüttel eine Vielzahl von Gehwegen, auch im Bereich von Hauptverkehrsstraßen, in unbefestigter Bauweise vorzufinden. Unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit besteht keine Notwendigkeit, alle Gehwege mit Platten zu befestigen.
2. Wie sind die jeweiligen Eigentumsverhältnisse (privat / städtisch) der Grundstücke auf der westlichen Straßenseite? Bitte genaue Maßangabe und planerische Darstellung.
Siehe Anlage. Bei den Flurstücken 2972 (78 m³ Fläche), 2973 (85 m³ Fläche) und 2976 (153 m³ Fläche) handelt es sich um städtische Flächen. Die anderen Flächen befinden sich im privaten Eigentum.