In den kalten Tagen der letzten Wochen wurde immer wieder thematisiert, dass Gehwege nicht (ausreichend)
vom Eis befreit bzw. gestreut wurden. Dies stellt nicht nur ein Ärgernis, sondern vor allem für ältere und
mobilitätseingeschränkte Menschen eine ernsthafte Gefahr dar.
Verantwortlich für die Flächen vor den Häusern sind in der Regel die Eigentümer. Die Kontrolle, ob der
Räumpflicht nachgekommen wird, obliegt jedoch den Bezirksämtern.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Wie viele Beschwerden über glatte Gehwege / über die Nichterfüllung der Räumpflicht durch Anlieger
sind im Monat Januar 2026 beim Bezirksamt Eimsbüttel eingegangen?
Beim Abschnitt E/MR22 sind im Januar 128 Meldungen über glatte Gehwege bzw.
Nichterfüllung der Räumpflicht eingegangen.
Bei MR1 sind 330 Meldungen eingegangen, die an die Wegeaufsicht weitergeleitet wurden.
2. Welche Örtlichkeiten wurden dabei gemeldet? Bitte einzeln auflisten.
Siehe beigefügter Liste.
3. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet? Wie viele davon gingen auf
Hinweise von Bürgerinnen und Bürger zurück, wie viele wurden von Amts wegen durch die Wegewarte
Eimsbüttel eingeleitet?
Es wurden bereits 22 Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. 33 Anzeigen sind noch in der
Bearbeitung. Die Ordnungswidrigkeiten wurden aufgrund von Hinweisen der Bürger und
Bürgerinnen aufgenommen und anschließend durch die Wegeaufsicht kontrolliert.
4. Wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt? Falls ja: In welcher Höhe? Bitte einzeln
auflisten.
Es wurden noch keine Bußgelder verhängt, da sich die entsprechenden Fälle noch im
Anhörungsverfahren befinden.