Grundstück Hallerstraße / Brahmsallee

Sachverhalt Seit langem gibt es eine Grünfläche an der Ecke Hallerstraße/Brahmsallee. Seit langem gibt es auch das Problem fehlender Wohnungen im Bezirk Eimsbüttel, speziell im Kerngebiet und mit Sozialbindung.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Welche Ausweisung gibt es für diese Fläche?

Es gilt der Teilbebauungsplan TB 355 vom 2.10.1955. Für das Grundstück ist „Grünanlage“ festgesetzt. Das Grundstück steht als öffentliche Grün- und Erholungsfläche im räumlichen Zusammenhang mit dem denkmalgeschützten Ensemble der Grindelhochhäuser.

2) Ist geplant, diese Ausweisung zu verändern? Wenn ja, in welcher Weise?

Nein, eine Aufgabe der plangemäßen Nutzung ist nicht vorgesehen.

3) Wenn nein, besteht die Möglichkeit, sie zu ändern?

Nein, eine grundstücksbezogene Änderung der Ausweisung „Grünanlage“ in ein Baugebiet würde hier die städtebauliche Ordnung stören und ggf. zu bodenrechtlichen Spannungen führen.