Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Der Neubau des Höffner Möbelmarktes in Eidelstedt wird in diesem Jahr beendet werden, so die Prognose.
Die Dimension des Bauwerks sind für die Anwohner immens. Die Bürger bemängeln deswegen, dass die Stadtplanung in Eimsbüttel „nicht einmal die Mindestanforderung nach einem Lärm- und Sichtschutz in Form eines bepflanzten Lärmschutzwalls zu erfüllen bereit ist“, so ein Bürger in einem Brief.
Offenbar ist die jetzt geplante Lärmschutzwand, die begrünt werden soll, in ihrer Dimension und Ausführung (viereinhalb Meter hoch, Nordseite) so für die Bürger nicht akzeptabel.
Herr Krieger, Inhaber und Investor der Möbelfirma, steht dem Ansinnen nach einem Lärmschutzwall positiv gegenüber.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
Vorbemerkung der Verwaltung: Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegt keine Erklärung bzw. ein Antrag des Investors Herrn Krieger vor, einen Lärmschutzwall bauen zu wollen. Beantragt und im Juni 2010 genehmigt wurde der Bau einer Lärmschutzwand. Dieses entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans Eidelstedt 68 (Bezirksplan), beschlossen in der Bezirksversammlung am 24. Juni 2010, sowie den Festlegungen des städtebaulichen Vertrags vom 23.03.2010.
1. Warum ist der ursprüngliche Plan (noch in der Senatszuständigkeit), einen Lärmschutzwall bauen, verworfen worden?
Bis zu der behördeninternen Abstimmung zum Bebauungsplanverfahren Eidelstedt 68 (Senatsplanung) im April 2004 ist es noch offen gehalten worden, ob als Lärm-schutz zu den Anliegern Deepenbrook eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutz-wall errichtet werden soll. Ergebnis der behördeninternen Abstimmung war es, die erforderliche Lärmschutzeinrichtung zur Siedlung Deepenbrook in Form einer Lärmschutzwand vorzusehen.
Ausschlaggebend hierfür waren nach Abwägung aller Gesichtspunkte (u.a. Flächenbedarfe von Wall bzw. Wand und Oberflächenentwässerung, einzuhaltende Abstandsflächen zur Siedlung Deepenbrook, innere Organisationsabläufe auf dem Gelände) insbesondere der Schutz der vorhandenen, zu erhaltenen Bäume im Deepenbrook. Die öffentliche Auslegung des Senatsplans im November/Dezember 2007 fand dann mit der Festsetzung der Lärmschutzanlage mit einer begrünten Lärmschutzwand statt. Gegen diese Festsetzung sind keine Einwände in der öffentlichen Auslegung in 2007 eingegangen. Auf dieser Grundlage ist die weitere Bearbeitung im Bezirk nach Rückübertragung des Plans auf den Bezirk erfolgt.
Erst im Bezirksverfahren wurde in der zweiten öffentlichen Auslegung der Bau eines Lärmschutzwalls gefordert. Die Abwägung der Verwaltung hierzu führt aus, dass für eine Wand aus Bezirkssicht der geringere Platzbedarf einer Wand gegenüber einem Wall spricht. Ein Wall würde die Ausnutzbarkeit des Grundstücks erheblich einschränken. Da die Lärmschutzwand begrünt wird, die Abstandsflächen eingehalten werden und keine erhebliche Mehrverschattung ausgelöst wird, werden keine überwiegenden Gründe gesehen, die Nutzbarkeit des Sondergebiets durch die Festsetzung eines Lärmschutzwalls einzuschränken.
Diese Abwägung ist behördenabgestimmt und hat durch die Zustimmung der Be-zirksversammlung die mehrheitliche Zustimmung der örtlichen Politik gefunden.
2. Ist die Begründung finanzieller Art, bitte ich die Unterschiede in der Finanzierung darzulegen.
Finanzielle Gründe waren nicht ausschlaggebend für die Entscheidung zur Anlage der erforderlichen Lärmschutzeinrichtung in Form einer Lärmschutzwand (siehe dazu Antwort zu Frage 1).