Homo- und transfeindliche Straftaten

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Torge Urbanski und Paulina Reineke-Rügge (SPD-Fraktion)

Vorurteilsgeleitete Straf- und Gewalttaten gegen LSBTI*-Personen sind ein ernstzunehmendes Problem und leider auch in einer toleranten Stadt wie Hamburg keine Randerscheinung. Menschen, die eine sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu erkennen geben, die nicht der cisgeschlechtlichen oder heterosexuellen Norm entsprechen, sind immer wieder Diskriminierung, Anfeindungen und sogar Angriffen ausgesetzt.
Polizeilich werden trans- und homophobe Straf- und Gewalttaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ sowie seit dem Jahr 2020 zusätzlich im Unterthemenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ erfasst. Darin zeigt sich bundesweit eine besorgniserregende Entwicklung: Wurden beispielsweise im Jahr 2017 bundesweit 313 gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Straftaten (darunter 74 Gewaltdelikte) erfasst, so waren vier Jahre später bereits 870 Straftaten – darunter 164 Gewaltdelikte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2017 bis 2021 jeweils im Bezirk Eimsbüttel dem Themenfeld „sexuelle Orientierung“ sowie zusätzlich ab 2020 dem Themenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ zugeordnet?

2. Welche Unterstützungs- und Hilfsangebote gibt es für Opfer homo- und transfeindlicher Straftaten?

Strafanzeigen können grundsätzlich an jeder Polizeidienststelle oder über die Online-Wache unter https://www.polizei.hamburg/onlinewache/ erstattet werden. Bei akuten Notsituationen sollten sich betroffene Personen immer an den Notruf der Polizei unter 110 wenden.
Betroffene Personen können sich bei der Polizei darüber hinaus auch direkt an die Ansprechpersonen (AP) für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transpersonen, Intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTI*) wenden, um mit diesen Informationsgesprächen zu führen und / oder Strafanzeige zu erstatten (siehe auch https://www.polizei.hamburg/lsbti/).
Die AP LSBTI* sind mit einer Vielzahl an Einrichtungen des Hamburger Hilfenetzwerks ausgezeichnet vernetzt, z.B. mit dem Magnus-Hirschfeld-Zentrum (mhc), dem Lesben- und Schwulenverband Hamburg (LSVD), dem WEISSEN RING und der Opferhilfe e.V., und können bei Bedarf die Betroffenen bei der Kontaktaufnahme zu diesen unterstützen oder den Kontakt direkt herstellen.
Für die Information über weitere Unterstützungs- und Hilfsangebote wird an die für den Opferschutz in Hamburg zuständige Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration verwiesen.

3. Welche Maßnahmen wurden / werden zur Prävention und Bekämpfung trans- und homophober Übergriffe und Gewalt ergriffen?

Die Polizei trifft im Sinne der Fragestellung alle im Einzelfall im Rahmen ihrer Zuständigkeit erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten. Die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung von Straftaten mit trans- oder homophoben Motiven erfolgt hierbei durch die Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA 7).
Die AP LSBTI* leisten Aufklärungsarbeit innerhalb der Polizei und wirken bei der Aus- und Fortbildung zu den Themen geschlechtliche Diversität und Antidiskriminierung, polizeilicher Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt im Allgemeinen und Erkennen und Bearbeiten von spezifischer vorurteilsmotivierter Kriminalität / Hasskriminalität mit. Sie bieten auch Beratung und Unterstützung für Polizeidienststellen bei LSBTI* relevanten Themen und Fragestellungen. Darüber hinaus unterstützen die AP LSBTI* im Einzelfall bei der Aufnahme von Strafanzeigen mit LSBTI*-Bezug, wobei die präventive Komponente hier im Transport positiver Polizeierfahrungen durch die Betroffenen in die Community zu sehen ist.
Dem Abbau von Hemmschwellen, die einer Kontaktaufnahme mit der Polizei entgegenstehen können, dienen auch die folgenden Tätigkeitsfelder der AP LSBTI*:

  • Netzwerkarbeit mit zivilgesellschaftlichen und politischen Aktiven und Organisationen mit dem Ziel, innerhalb der Community das Vertrauen in die Arbeit der Polizei zu stärken und damit für die Erstattung von Strafanzeigen – nicht nur aber vor allem – bei Fällen von vorurteilsmotivierter Kriminalität / Hasskriminalität zu werben.
  • „Klassische“ Öffentlichkeitsarbeit in Form von Infoständen oder der Teilnahme an Veranstaltungen (Christopher-Street-Day, Straßenfest St. Georg, Harbour-/Winter-Pride, Neujahrsempfang Rathaus).
  • Beiträge und Anzeigen in Printmedien (DiverCity-Magazin, Szene Hamburg, Pride Magazin).
  • Social Media Beiträge bei besonderen Veranstaltungen oder Ereignissen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.