Hunde in Eimsbüttel

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Marc Schemmel (SPD-Fraktion)

Seit dem 1. April 2006 gilt in Hamburg das Hundegesetz. Demnach sind in ganz Hamburg Hunde an der Leine zu führen, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor.

Zudem sind seit dem 1.1.2007 alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen.

Für gefährliche Hunde – z.B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Bullterrier – gelten besondere Vorschriften. Nach Bestehen eines Wesenstestes sind aber Freistellungen möglich.

Um Hunden Freiflächen zum unangeleinten Auslauf anzubieten, haben die Bezirke Hundeauslaufzonen eingerichtet.

Für weitere Informationen sowie die Fragen und Antworten siehe die Anfrage im PDF-Format:

Anfrage Hunde in Eimsbüttel

 

Tags: