Illegale Baumfällungen im Bezirk Eimsbüttel

Auf Grundlage der Hamburg Baumschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz folgend gilt in Hamburg zwischen dem 1. März und dem 30. September ein generelles Fällverbot für Bäume. Ziel dieser Regelung ist es, Tiere, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen, in ihrer Reproduktionszeit zu schützen. Vögel sollen ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen oder Baummarder ihre Jungen großziehen können. Dennoch werden auch im Zeitraum des sogenannten Sommerfällverbots vereinzelt Baumfällungen beobachtet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

1. Wie wird sichergestellt, dass das Sommerfällverbot eingehalten wird bzw. generell illegale Baumfällungen ermittelt und geahndet werden?
Öffentlicher Grund: Es werden vom Fachamt Management des öffentlichen Raums nur Bäume zur Herstellung der Verkehrssicherheit entfernt.
Privatgrund: E/WBZ4 kann tätig werden, wenn dieser Sachverhalt durch Mitteilung des Bürgers oder der Polizei zur Kenntnis gebracht wird.

2. Werden entsprechende Kontrollen durchgeführt?
Öffentlicher Grund: Routinekontrollen des Straßen- und Parkbaumbestandes.

Falls ja, in welchem Umfang?
Öffentlicher Grund: Parkbäume im Zuge der Begehung der Grün- und Erholungsanlagen. Straßenbäume entsprechend des Kontrollintervalls des Baum Individuums.
Privatgrund: Es können nicht alle Privatbäume wiederkehrend kontrolliert werden, ob in der Schutzzeit Maßnahmen an Bäumen durchgeführt werden, die dem Gesetz widersprechen. Kontrollen können nur anlassbezogen durchgeführt werden (siehe Antwort zu Frage 1).

3. Wie viele Baumfällungen wurden jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 innerhalb des geltenden Sommerfällverbots im Bezirk Eimsbüttel registriert? Bitte jeweils gegliedert nach Fällungen auf öffentlichem und privatem Grund.
Öffentlicher Grund: 0
Privatgrund: Eine der Frage entsprechenden Statistik wird nicht geführt. Eine getrennte Erfassung der genehmigten Bäume innerhalb und außerhalb der Fällsaison erfolgt nicht. Um die Frage zu beantworten müssten 3891 Vorgänge (1360 für 2018, 1247 für 2019 und 1284 für 2020) manuell ausgewertet werden. Das kann in der Kürze der Zeit nicht geleistet werden.

4. Wie viele dieser Baumfällungen wurden ohne eine entsprechende Sondergenehmigung durchgeführt?
Öffentlicher Grund: 0
Privatgrund: Eine Statistik wird nicht geführt, s. Antwort zu Frage 3.

5. Wie viele genehmigungspflichtige Baumfällungen wurden im Bezirk Eimsbüttel jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar registriert? Bitte jeweils gegliedert nach Fällungen auf öffentlichem und privatem Grund.
Öffentlicher Grund: 0
Privatgrund: Die Daten werden in der erfragten Form statistisch nicht erfasst, s. Antwort zu Frage 3.

6. Wie viele dieser Baumfällungen wurden ohne eine entsprechende Sondergenehmigung durchgeführt?
Öffentlicher Grund: 0
Privatgrund: Siehe Antworten zu Frage 1. und 3. Zudem werden nicht alle ungenehmigten Fällungen angezeigt. Dem entsprechend sind nicht alle ungenehmigten Fällungen bekannt.

7. Wie wird sichergestellt / kontrolliert, dass die bei rechtswidrigen Baumfällungen verpflichtenden Neu-/Ersatzpflanzungen vorgenommen werden?
Öffentlicher Grund: Straßen- und Parkbäume werden durch das Fachamt MR bzw. LSBG gepflanzt.
Privatgrund: Kontrollen können nur anlassbezogen erfolgen. Gleiches gilt für die anzuordnenden Ersatzpflanzungen (siehe auch Antwort zu Frage 1).