Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Mit der Einführung des neuen Haushaltswesens hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Grundlagen für den nachhaltig sparsamen Umgang mit dem Geld der Bürger und Betriebe geschaffen. Mit der Umstellung des Haushaltswesens sind jedoch auch strukturelle Änderungen einhergegangen, etwa im Hinblick auf die Zuständigkeiten für die stadteigenen Immobilien. Es ist für die Bezirkspolitik daher von Bedeutung, einen Überblick über die Immobilien zu bekommen, die sich gegenwärtig im Anlagevermögen des Bezirks befinden.
In der Antwort auf die Anfrage „Flächen im Verwaltungsvermögen des Bezirks Eimsbüttel“ (Lfd. Nr. 70(20)) hat die Verwaltung bereits eine Aufstellung der im Verwaltungsvermögen des Bezirks gelegenen Flächen dargestellt. Nicht umfasst in der Auflistung waren Gebäude. Zudem unterscheidet sich technisch das Verwaltungsvermögen vom Anlagevermögen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Welche Immobilien befinden sich im Anlagevermögen des Bezirks Eimsbüttel und werden jeweils von welchen Einrichtungen (z.B. Elternschulen, Mütterzentren und Kinder- und Familienhilfezentren, Jugendclubs, Häuser der Jugend, Spielhäuser, Abenteuerspielplätze, Soziokulturelle Zentren) genutzt?
2. Welche Immobilien befinden sich im Verwaltungsvermögen aber nicht im Anlagevermögen des Bezirks Eimsbüttel und werden jeweils von welchen Einrichtungen (z.B. Elternschulen, Mütterzentren und Kinder- und Familienhilfezentren, Jugendclubs, Häuser der Jugend, Spielhäuser, Abenteuerspielplätze, Soziokulturelle Zentren) genutzt?
3. Welches Fachamt ist innerhalb des Bezirks für die jeweilige Immobilie zuständig?
Die Antworten zu den Fragen 1. bis 3. sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen:
Siehe Anlage