Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Janina Satzer, Paulina Rügge und Annika Urbanski (SPD-Fraktion)
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Fragen im Rahmen der Zuständigkeit für die öffentliche Beleuchtung.
Sachverhalt
Straßenlaternen und andere künstliche Lichtquellen überstrahlen aufgrund ihrer deutlich größeren Beleuchtungsstärke natürliche Lichtquellen und locken so viele Insektenarten an. Diese unspezifische Anlockwirkung birgt für Insekten Gefahren. So werden sie durch Aufprall, Hitzeeinwirkung, gesteigerte Flugaktivität und unnatürlich verlängerte Aktivitätszeiten getötet oder in ihrer Fortpflanzung behindert. Das so hervorgerufene Insektensterben macht unsere Stadt artenärmer. Infolgedessen kommt es zu einer Störung des ökologischen Nahrungsgefüges, wodurch die Fauna labiler und anfälliger gegen Schädlinge und Massenvermehrungen weniger Arten wird. Das Ausmaß des Insektensterbens durch Lichtemissionen ist schwer zu beziffern. Schätzungen reichen von einigen hundert Milliarden bis zu 150 Billionen Insekten, die jährlich an Straßenlaternen in Deutschland verenden.
Die Anziehungskraft von Leuchtmitteln auf Insekten hängt vor allem vom emittierten Lichtspektrum (Wellenlänge des Lichts) sowie dem Kontrast zur Umgebungshelligkeit ab. Um die Anlockwirkung auf Insekten so gering wie möglich zu halten, sollten deshalb Leuchtmittel mit möglichst niedrigem Lichtspektrum eingesetzt werden. Dies ist bei Leuchtmitteln mit geringem Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum der Fall.
Anforderungen an Leuchtmittel im öffentlichen Raum sind neben den Auswirkungen auf Insekten vor allem Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie Blendfreiheit. Studien zufolge werden Natriumdampfhochdruck- und -Niederdrucklampen sowie LED-Lampen diesen Anforderungen am besten gerecht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Umwelt und Energie:
1. Wie bewertet die Behörde die vorhandene Beleuchtung im öffentlichen Raum in Eimsbüttel in Bezug auf ihre Umwelt- und insbesondere Insektenfreundlichkeit?
2. Welche Möglichkeiten gibt es zurzeit für den Einsatz einer besonders insektenfreundlichen Beleuchtung im öffentlichen Raum in Eimsbüttel?
3. Gibt es seitens der Behörde Planungen für eine Verbesserung bzw. einen Einsatz innovativer Leuchtmittel? Wenn ja, welche und wann ist mit einer Vorstellung in den bezirklichen Gremien bzw. einer Umsetzung zu rechnen?
Die öffentliche Beleuchtung in der Freien und Hansestadt Hamburg wird aus fachlicher Sicht insgesamt als insektenverträglich bewertet, wobei sich der Artenschutz nicht nur auf Insekten bezieht, sondern auch Erkenntnisse über andere Arten berücksichtigt. Diese Anforderung wird kontinuierlich durch geeignete Maßnahmen erfüllt. Dazu gehört, dass die Lichtfarbe generell 3.000 Kelvin beträgt, im Zuge der technischen Entwicklung nunmehr LED-Leuchten mit geringem Blauanteil, sowie in leistungsstarken Leuchten vorzugsweise Natriumdampflampen eingesetzt werden. Das Ergebnis hat dabei in der Regel mehrere Wirkungsfelder: Sei es die Insektenverträglichkeit, die Reduzierung der Lichtimmission, die Energieeinsparung, die Kostensenkung oder gar ein gegenläufiges Ziel mit den Aspekten der Sicherheit. Wege in Grünanlagen werden generell nur nach sorgfältiger Abwägung und nur in Ausnahmefällen beleuchtet. Insgesamt wird darauf geachtet eine Überdimensionierung der Beleuchtung in Hamburg grundsätzlich zu vermeiden.