Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Gabor Gottlieb, Rüdiger Rust und Marc Schemmel (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde am 10.05.2012 auf seinen Beschluss Drs. 0610/XIX (HA-Beschluss vom 12.04.2012) von der Finanzbehörde mitgeteilt, dass „die bisherigen Versuche, ein tragfähiges Konzept auf der Grundlage der örtlichen, der baulichen und planrechtlichen Gegebenheiten zu realisieren, nicht zu einem Erfolg geführt“ hätten. Aktuell gäbe es aber eine Reihe von Interessenten, die ihre Ideen und Konzepte im Bezirksamt oder der zuständigen Behörde vorstellen würden. Im April wäre deshalb in einem gemeinsamen Termin mit Vertretern der Bezirksverwaltung, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Kulturbehörde, des Denkmalschutzamtes und der Finanzbehörde – Amt 4 (Immobilienmanagements) vereinbart worden, dass die zuständige Finanzbehörde ein Interessenbekundungsverfahren vorbereitet, das Interessenten auffordern solle, sich unter den für die Mutzenbecher-Villa im Niendorfer Gehege gegebenen Rahmenbedingungen mit ihren Konzepten zu bewerben.
In der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde von der Verwaltung am 12.04.2012 ausgeführt, dass alle betroffenen Dienststellen ihre Stellungnahmen/ Rahmenbedingungen zu einem Interessenbekundungsverfahren an die Finanzbehörde reichen und diese anschließend zur Beratung an den Ortsausschuss/Regionalausschuss Lokstedt weitergeleitet würden (vgl. Niederschrift über die 13. Sitzung des Gremiums Hauptausschuss am Donnerstag, 12.04.2012). Eine Präsentation der Nutzungskonzepte solle dann nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens stattfinden. Wie auf Anfrage der SPD-Bezirksfraktion am 02.07.2012 mitgeteilt wurde, sollte der überarbeitete Entwurf für das Interessenbekundungsverfahren dem Regionalausschuss Lokstedt zugeleitet werden, sobald alle Stellungnahmen vorliegen. Den Sprechern der im Regionalausschuss Lokstedt vertretenden Fraktionen lag der Entwurf in der Sitzung am 10.09.2012 als Tischvorlage vor. Eine Beratung des Ausschreibungstextes konnte nicht stattfinden.
Bereits vor der nächsten Sitzung des Regionalausschuss Lokstedt am 08.10.2012 wurde das Interessenbekundungsverfahren am 27.09.2012 in der Immobiliendatenbank der FHH veröffentlicht.
Wir fragen die zuständige Fachbehörde:
1. Hat es ggf. Änderungen/Zusätze zur Entwurfsplanung, die dem Regionalausschuss Lokstedt am
10.09.2012 als Tischvorlage vorgelegt wurde, gegeben und wenn ja, welche?
2. Warum hat es die jeweiligen Änderungen/Zusätze gegeben und auf wessen Veranlassung wurden
diese ggf. eingeführt?
Zu 1. und 2.:
Nein. Es hat keine Änderungen gegeben. Im Übrigen: Entfällt.
3. Warum wurde das Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht, ohne dass sich der Regionalausschuss
Lokstedt mit dem Ausschreibungstext auseinandersetzen konnte?
Die Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens wurde durch das Bezirksamt Eimsbüttel,
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt freigegeben, nachdem der Regionalausschuss
Lokstedt in der Sitzung am 10. September 2012 von der Ausschreibung Kenntnis genommen
hat.
4. Welche Nutzungen sind nach dem Ausschreibungstext möglich und welche Nutzungen sind ausgeschlossen?
Aufgrund der Planausweisung ist eine wald- und naturverträgliche Nutzung der Immobilie möglich.
Eine über den Bestandsschutz des derzeitigen Mieters hinausgehende Wohnnutzung oder
eine gewerbliche Nutzung ist nach Aussage des Bezirks nicht möglich.
5. Wie sollen Gebäude/Grundstück veräußert/verpachtet/vermietet werden und nach welchen Kriterien?
Für das Grundstück wird erwogen, ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis zu 50 Jahren
zu bestellen.
6. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die Nutzungskonzepte eingehen?
7. Wer sichtet die Nutzungskonzepte und ist an dem Auswahlverfahren beteiligt?
8. Nach welchen Kriterien richtet sich die Auswahl der Gebote?
9. Wie und zu welchem Zeitpunkt werden Bezirksamt und bezirkliche Gremien – der Regionalausschuss
Lokstedt – über Nutzungskonzepte informiert und einbezogen?
Zu 6. bis 9.:
Die Nutzungskonzepte müssen spätestens bis zum 22. November 2012 eingereicht werden. Im
Anschluss werden sie von der zuständigen Finanzbehörde gesichtet und gemeinsam mit dem
Bezirk und dem Denkmalschutzamt beurteilt. Dabei wird nach folgenden Kriterien analysiert:
· Wald- und naturverträgliches Nutzungskonzept
· Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungskonzept
· Höhe des Gebotes für das Erbbaurecht