Kinderspielplätze im Bezirk Eimsbüttel – Bestandsaufnahme und Entwicklung

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Frank Wiedemann, Hannelore Köster und Petra Löning (SPD-Fraktion)

Sachverhalt
Eimsbüttel gilt gemeinhin als sehr familien- und kinderfreundlicher Stadtteil Hamburgs. Auch in den anderen Stadtteilen des Bezirkes wird viel für das Wohl unseres Nachwuchses getan – sei es in den Kitas, Schule oder Freizeiteinrichtungen. Die Spielplätze für Kinder und Jugendliche sind hierbei ein bestimmender Faktor, wobei zum Teil recht unterschiedliche Qualitäten der Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten festzustellen sind. Auch der Zustand der Geräte und die Frequentierung der Spielplätze unterscheiden sich maßgeblich.

Dies vorausgeschickt, fragen wir den Bezirksamtsleiter:

1. Wo befinden sich die öffentlichen Spielplätze im Bezirk Eimsbüttel und wie schätzt die Verwaltung den jeweiligen Zustand der Geräte und Spielflächen ein? (Bitte einzeln, nach Stadtteilen getrennt mit Adresse sowie mit der entsprechenden Zustandseinschätzung aufführen).

Eimsbüttel verfügt über 2683 gelistete Einrichtungsgegenstände auf öffentlichen Spielplätzen, davon 1599 Ausstattungsgegenstände und 1084 Spielgeräte (Anlagen 1 und 2). An 61 Einrichtungsgegenständen sind Reparaturen beauftragt (Anlage 3). 117 Einrichtungsgegenstände sind in Beobachtung (Reparatur absehbar – Anlage 4). Alle restlichen Einrichtungsgegenstände sind zum Zeitpunkt der Abfrage verkehrssicher.

2. Existiert ein langfristiges Gesamtkonzept zur Spielplatz-Sanierung im Bezirk Eimsbüttel? Wenn ja, dieses bitte erläutern/anfügen.

Nein. Das Bezirksamt trifft seine Entscheidung, welcher Spielplatz saniert werden soll, aufgrund des letzten Herstellungsjahres der Spielplätze (siehe Liste) und den aktuellen Anforderungen aus den demographischen Daten.

3. Welche größeren Ausbesserungs-, Ertüchtigungs- oder Baumaßnahmen sind für welche Spielplätze bis 2019 geplant oder werden bekanntermaßen notwendig? (Bitte nach Spielplatz jeweils einzeln aufführen).

Schäferstraße / Kloksweg – 2015
Wassermannpark (SP Königskinderweg) – 2015
Halstenbeker Weg – 2016
Försterweg – 2016
Für die Jahre 2017/2018/2019 können noch keine Aussagen getroffen werden, da noch die Haushaltsberatungen abzuwarten sind.

4. Werden bis 2019 neue Spielplätze errichtet oder bestehende Spielplätze aufgelöst und wenn ja, welche sind diese? (Bitte einzeln aufführen mit geplantem Zeitpunkt).

Eidelstedter Weg / Quickbornstraße wird aufgelöst
Eidelstedter Weg / Quickbornstraße neu an anderer Stelle
Vogt-Kölln-Straße ( Bebauungsplanverfahren Stellingen 61)

5. Sind die finanziellen Mittel des entsprechenden Haushaltstitels für alle notwendigen und geplanten Sanierungen oder Ausbesserungen ausreichend?

Nein. Für die Grundsanierung (Zweitherstellung) von Spielplätzen werden dem Bezirksamt jeweils Mittel gemäß der aktuellen technischen Richtlinie („Veranschlagungsgrundsätze für Landschaftsbaumaßnahmen in Hamburg“) zur Verfügung gestellt. Durch die Veranschlagungsgrundsätze ist in Hamburg eine einheitliche Bemessungsgrundlage für den Bau von Spielplätzen und deren Finanzierung sichergestellt. Mit den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln ist das Bezirksamt in der Lage, einen bis zwei Plätze (von 115 Spielplätzen) im Jahr komplett zu überarbeiten. Für den Austausch von nicht verkehrssicheren Spielgeräten stehen dem Bezirksamt für die Haushaltsjahre 2015/2016 jeweils 30.000 € zur Verfügung.

6. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Pflege/Erhalt und Betreuung eines “unauffälligen“ Spielplatzes mit „normaler Gerätequalität“ durchschnittlich?

Für die gesamte Unterhaltung von Spielplätzen werden dem Bezirksamt 1,31 € pro m² für das Haushaltsjahr 2015 und 1,40 € pro m² für das Jahr 2016 bereit gestellt, unabhängig von dem Spielangebot. Aus diesen Mitteln sind die Kosten für Fremdvergabe von Reinigung, Baumpflege, Kontrolle und Erhaltung sowie Unterhaltung des Spielangebotes zu finanzieren. Eine Aufstellung der Kosten für einen einfachen Spielplatz ist aus zeitlichen Gründen nicht lieferbar.

7. Hat die Verwaltung einen Überblick über private öffentlich-zugängliche Spielplätze?

Nein

a) Wenn ja, bitte einzeln mit Adresse und der verantwortlichen Einrichtung aufführen.
b) Wenn nein, warum nicht?

Diese Daten werden im Bezirksamt nicht erfasst.

8. Werden Spielplätze nach Altersgruppen der Nutzer kategorisiert? Wenn ja, bitte die verschiedenen Kategorien aufführen und zu den jeweiligen Spielplätzen aus Frage 1 angeben.

Nein. Alle Spielplätze des Bezirks sind Kinder- und Jugendspielplätze ohne eine Alterseinschränkung.

9. Gibt es einen Mindestabstand zwischen Spielplätzen ähnlicher Gestaltung im Stadtgebiet?
a) Wenn ja, nach welchen Kriterien wird hierbei geprüft und geurteilt?
b) Wenn 9.1 nach Bevölkerungs- und Kinderdichte erfolgt, wie wird diese genau ermittelt?

Nein. Bei einer Neuplanung oder Überplanung werden aber die Spielangebote der umliegenden Plätze mitbetrachtet.

10. Gibt es Bedarfsanalysen für Spielplätze? Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen wird eine Bedarfsanalyse eines Spielplatzes wiederholt bzw. nach welchen Voraussetzungen und Kriterien erfolgt eine Neubewertung?

Es liegen Bedarfsermittlungen aus den Jahren 1976 und 2002 für das gesamte Bezirksamtsgebiet vor. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig, anlassbezogen und räumlich begrenzt im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen. Untersucht werden dabei Entfernung und Größe vorhandener Spielplätze und sonstiger nutzbarer Freiflächen.

11. Welche rechtlichen, behördlichen und verwaltungsrelevanten Rahmenbedingungen müssen (über einen etwaigen Mindestabstand hinaus) gegeben sein, damit ein Spielplatz verlegt werden kann?

Auf der entsprechenden Fläche muss im festgestellten Bebauungsplan ein Flurstück als Spielplatz ausgewiesen sein. Die Verlegung eines Spielplatzes muss durch die bezirklichen politischen Gremien genehmigt sein. Die erforderlichen Investitionsmittel für eine Verlegung müssen vorhanden sein.