Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel

Die aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025 weist bundesweit einen erneuten  Höchststand bei den Kindeswohlgefährdungen aus. Die Jugendämter stellten bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Dies entspricht einem Anstieg von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Zahl der durchgeführten Gefährdungseinschätzungen um 12 Prozent auf rund 268.300 Fälle. Damit wurde zum vierten Mal in Folge ein Höchststand erreicht.

Besonders häufig wurden Vernachlässigung und psychische Misshandlung festgestellt. 51 Prozent der betroffenen Kinder waren höchstens acht Jahre alt. In 43 Prozent der Fälle bezogen die betroffenen Kinder oder Jugendlichen bereits Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; in 27 Prozent der Fälle war im selben Jahr bereits zuvor eine Meldung zu dem betreffenden Kind eingegangen. Die Statistik des Statistischen Bundesamtes bildet dabei ausschließlich das sogenannte Hellfeld ab, also Fälle, die den Jugendämtern bekannt geworden sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegen keine Daten auf Ebene der Stadtteile, sondern  ausschließlich auf bezirklicher Ebene vor. Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt Eimsbüttel die Fragen wie folgt:

1. Wie hat sich im Bezirk Eimsbüttel die Zahl der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII sowie der dabei festgestellten akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen in den Jahren 2019 bis 2025 entwickelt, und wie verteilen sich diese Fälle auf die einzelnen Stadtteile des Bezirks? Bitte die Entwicklung für jeden einzelnen Stadtteil – Eimsbüttel, Hoheluft-West, Rotherbaum, Harvestehude, Lokstedt, Niendorf, Schnelsen, Stellingen und Eidelstedt – für jedes Jahr von 2020 bis 2025 tabellarisch ausweisen und jeweils die Zahl der Gefährdungseinschätzungen, die Zahl der festgestellten akuten Kindeswohlgefährdungen, die Zahl der festgestellten latenten Kindeswohlgefährdungen sowie die Zahl der Fälle, in denen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, darstellen und zusätzlich eine Einordnung geben, wie sich die Entwicklung im Bezirk Eimsbüttel im Vergleich zur gesamtstädtischen Entwicklung darstellt.

Auf Basis der dargelegten Zahlen lässt sich erkennen, dass die Anzahl der Verfahren (Meldungen) zur Einschätzung von  Kindeswohlgefährdungen sowohl für die gesamte Stadt, als auch den Bezirk Eimsbüttel von 2019 bis 2025 gestiegen sind. Bei der Betrachtung der Jahre 2024 und 25 lässt sich eine ähnliche Entwicklung wie in der FHH gesamt auch für Eimsbüttel feststellen: der große Anstieg der Meldungen (+38,0%) hat nicht zu einem gleich hohen Anwachsen der überprüften akuten KWG-Fälle geführt. Diese Zahl war rückläufig (- 26,4%). Stattdessen ist die Zahl der latenten KWGs und der Fälle mit Hilfebedarf, aber auch der Fälle ohne Hilfebedarf jeweils stark angestiegen.

Für konkrete Zahlen siehe: 2026-09-16! Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel – Entwicklung, regionale Verteilung und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe_SPD

2. Wie verteilen sich die im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2019 bis 2025 festgestellten Kindeswohlgefährdungen auf die Gefährdungsformen Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt, und wie hat sich deren Anteil im Zeitverlauf entwickelt? Bitte die entsprechenden Zahlen für jeden Stadtteil des Bezirks und für jedes Jahr von 2020 bis 2025 tabellarisch aufschlüsseln. Dabei sollen insbesondere Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung, sexuelle Gewalt sowie Fälle mit mehreren gleichzeitig festgestellten Gefährdungsformen ausgewiesen werden. Darüber hinaus wird um eine Darstellung gebeten, ob und in welchem Umfang sich der bundesweit für 2025 festgestellte Anstieg insbesondere bei Vernachlässigung und psychischer Misshandlung auch in Eimsbüttel und seinen einzelnen Stadtteilen abbildet.

Für Antwort siehe: 2026-09-16! Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel – Entwicklung, regionale Verteilung und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe_SPD

3. Wie verteilen sich die von einer festgestellten Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder und Jugendlichen im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2020 bis 2025 nach Altersgruppen, und welche Unterschiede zeigen sich dabei zwischen den einzelnen Stadtteilen?
Bitte die Fälle für jeden Stadtteil und für jedes Jahr von 2020 bis 2025 tabellarisch nach folgenden Altersgruppen ausweisen:

  • unter 4 Jahre,
  • 4 bis unter 9 Jahre,
  • 9 bis unter 14 Jahre,
  • 14 bis unter 18 Jahre.

Zusätzlich wird um eine Einordnung gebeten, ob sich in Eimsbüttel der bundesweite Befund bestätigt, wonach 2025 rund 51 Prozent der von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder höchstens acht Jahre alt waren.

Für Antwort siehe: 2026-09-16! Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel – Entwicklung, regionale Verteilung und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe_SPD

4. In welchem Umfang hatten die von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder und Jugendlichen im Bezirk Eimsbüttel bereits vor der jeweiligen Gefährdungseinschätzung Kontakt zur Kinder- und Jugendhilfe, welche Hilfen oder Unterstützungsleistungen bestanden zu diesem Zeitpunkt, und bei welchem Anteil der Fälle war im selben Kalenderjahr bereits zuvor eine Meldung beziehungsweise Gefährdungseinschätzung zu demselben Kind oder Jugendlichen erfolgt?
Bitte die entsprechenden Angaben für jeden Stadtteil und für jedes Jahr von 2020 bis 2025 tabellarisch ausweisen und dabei insbesondere Fälle mit vorherigem Kontakt zur Jugendhilfe, Fälle mit bereits laufenden Hilfen zur Erziehung, sonstigen Jugendhilfeleistungen sowie Fälle mit einer erneuten Meldung oder Gefährdungseinschätzung im selben Kalenderjahr darstellen werden. Darüber hinaus wird um eine Einordnung gebeten, inwieweit sich der bundesweite Befund auch in Eimsbüttel zeigt, wonach 43 Prozent der betroffenen Kinder bereits eine Jugendhilfeleistung erhielten und bei 27 Prozent im selben Jahr bereits zuvor eine Meldung eingegangen war.

Die erfragten Daten liegen dem Bezirksamt Eimsbüttel nicht vor. Eine händische Erhebung in mehreren hundert Anliegens- und Klärungsphasen im Fachverfahren ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem
Verwaltungsaufwand nicht möglich.

5. Aus welchen Institutionen, Einrichtungen oder Personengruppen gingen die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2020 bis 2025 ein, und wie verteilt sich die Herkunft der Meldungen auf die einzelnen Stadtteile?
Bitte die entsprechenden Angaben für jeden Stadtteil und für jedes Jahr von 2019 bis 2025 tabellarisch nach den jeweiligen Meldequellen aufschlüsseln und dabei insbesondere Polizei und Justiz, Schulen, Kindertagesbetreuung, Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe, medizinische Einrichtungen, Eltern und Familienangehörige, die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, das soziale Umfeld sowie sonstige Meldequellen berücksichtigen. Zusätzlich wird um eine Einordnung gebeten, ob sich in Eimsbüttel die bundesweit festgestellte Verteilung der Meldequellen widerspiegelt und welche Veränderungen sich bei den Meldewegen seit 2019 ergeben haben.

s. hierzu Tabelle zu Frage 5: 2026-09-16! Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel – Entwicklung, regionale Verteilung und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe_SPD

6. Welche konkreten Auswirkungen hat die Entwicklung der Gefährdungseinschätzungen und festgestellten Kindeswohlgefährdungen im Bezirk Eimsbüttel auf die Arbeitsbelastung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, die Personalbedarfe, die Bearbeitungszeiten, Hausbesuche, Inobhutnahmen, familiengerichtliche Verfahren, Hilfen zur Erziehung sowie präventive und sozialräumliche Angebote, und wie unterscheiden sich diese Entwicklungen zwischen den einzelnen Stadtteilen?
Bitte die Entwicklung für die Jahre 2019 bis 2025 sowie, soweit für 2026 bereits belastbare Daten vorliegen, für das laufende Jahr für jeden Stadtteil tabellarisch darstellen und dabei insbesondere die Zahl der ASD Fälle, Gefährdungseinschätzungen, Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung, familiengerichtlichen Verfahren, die vorhandene personelle Ausstattung und die durchschnittliche Fallbelastung berücksichtigen. Darüber hinaus wird um Darstellung gebeten, welche personellen, finanziellen, fachlichen oder strukturellen Maßnahmen das Bezirksamt angesichts der Entwicklung ergriffen hat beziehungsweise für 2026 und 2027 vorsieht und in welchen Stadtteilen ein besonderer zusätzlicher Bedarf an Kinderschutz, Frühen Hilfen, Beratung, Familienunterstützung oder Hilfen zur Erziehung festgestellt wird. Soweit eine kleinräumige Ausweisung einzelner Angaben aus Datenschutzgründen nicht möglich ist, wird um Darstellung auf der jeweils kleinsten zulässigen räumlichen Ebene sowie um Angabe der Gründe für die erforderliche Aggregation gebeten. 

Strukturelle Bedingungen, wie z. B. das Fehlen von bezahlbarem Wohnraum oder die Kürzungen von Sozialleistungen haben deutliche Auswirkungen auf Situationen in den Familien. Auch die Änderungen im SGB II (deutliche Leistungskürzung wenn Termine nicht eingehalten werden, bei gleichzeitiger KWG Meldung) werden sich auf die Anzahl der Meldungen auswirken.

Die angefragten Daten liegen nicht auf Stadtteilebene vor. Die händische Auswertung ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren. Die Arbeitsbelastung der ASD Fachkräfte wurde 2026 im Rahmen der Personalbemessung JuPlanII erhoben, die Ergebnisse des Verfahrens sind noch nicht vollständig umgesetzt.

Die Fachbereichsleitung ASD erhebt regelmäßig die durchschnittliche Fallbelastung der ASD-Abteilungen und berücksichtigt dies bei der Stellenbesetzung. Im Rahmen der Sozialräumlichen Orientierung werden regelmäßig die sozialräumlichen Angebote im Stadtteil und die Bedarfe des ASD in den Einzelfällen verglichen. Die Ergebnisse werden zur Steuerung der sozialräumlichen Angebote herangezogen.