Korrektur der Beschilderung „Grünzug Eimsbüttel bei der Apostelkirche“

Sachverhalt

Die Grünanlage an der Apostelkirche ist ein beliebtes Naherholungsgebiet für alle Anwohner. Als Teil des Grünzuges dient sie vielen Eimsbüttlerinnen und Eimsbüttler als Start für die täglichen Spaziergänge mit dem Hund. Entsprechend der Beschilderung wird ein Großteil der Hunde nicht angeleint:
Auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen, die nicht als Liegewiese genutzt werden, besteht in dieser Anlage kein Leinenzwang für von der Anleinpflicht befreite Hunde nach § 9 des Hamburgischen Hundegesetzes vom 26.1.2006.
§ 9 entbindet jene Hunde, die eine Gehorsamsprüfung abgelegt haben, von der grundsätzlichen Anleinpflicht außerhalb des privaten Bereichs.

Allerdings ist die Grünanlage an der Apostelkirche eingerahmt von einem Spielplatz, der Kita „Prickelkids“, der Kita „Vier Jahreszeiten“, der Jugendberatung Apostelkirche und der Apostelkirche selbst, wo Kindergottesdienste und andere Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen stattfinden. So nutzen viele Kinder die Grünanlage. Dabei entstehen besonders für die kleineren beängstigende Situationen, wenn freilaufende Hunde auf sie zu rennen oder gar an ihnen hochspringen. Häufig kommt es auch zu Konflikten zwischen den Besuchern der Einrichtungen vor Ort und den Hundehaltern, die ihre Hunde ohne Leine ausführen.

Nach § 8 Absatz 2, Punkt 4 des Hamburgischen Hundegesetzes sind Hunde aber in der unmittelbaren Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen an einer höchstens zwei Meter langen und reißfesten Leine zu führen. Die Befreiung von der Anleinpflicht aus § 9 gilt dort nicht.

Vor diesem Hintergrund müssten Hundebesitzer auch in der Grünanlage an der Apostelkirche grundsätzlich verpflichtet sein, ihre Hunde anzuleinen. Die bestehende Beschilderung sollte entsprechend korrigiert werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechende Beschilderung für den Grünzug Eimsbüttel bei der Apostelkirche so abzuändern, dass auf die Anleinpflicht nach § 8 Abs. 2 Punkt 4 des Hamburgischen Hundegesetzes hingewiesen wird, und künftig die geltende Anleinpflicht innerhalb der bestehenden Möglichkeiten zu kontrollieren.

Charlotte Nendza und SPD-Fraktion
Anna Gallina und GRÜNE-Fraktion