Korruptionsbekämpfung im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Korruption verursacht nicht nur erhebliche wirtschaftliche und soziale Kosten, sondern führt auch zu einem Vertrauensverlust der BürgerInnen gegenüber guter Regierungsführung und demokratischen Strukturen. Korruption im öffentlichen Sektor – und dort insbesondere im Beschaffungs- und Vergabewesen – stellt ein großes Problem dar: Immer wieder werden Aufträge an Unternehmen vergeben, die nach objektiven Vergabekriterien nicht ausgewählt würden.

Um auf diese Missstände zu reagieren, hat das Bezirksamt Spandau ein Konzept zur Bekämpfung von Korruption entwickelt, für das es 2005 beim Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb ausgezeichnet wurde. Das Anti-Korruptionskonzept basiert auf den Grundsätzen der Vorbeugung und der Aufklärung.

Es setzt sich aus drei Säulen zusammen, die sowohl repressiv als auch präventiv wirken. Die politische Kontrolle des Konzeptes unterliegt dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Bezirksverwaltung:

1. Welche Konzepte oder Maßnahmen hat das Bezirksamt Eimsbüttel entwickelt, um Korruption in der Verwaltung vorzubeugen?

Um alle Mitarbeiter für die Gefahr der Korruption zu sensibilisieren und ihnen Handlungsmöglichkeiten bei entsprechenden Offerten aus der Korruptionsfalle aufzuzeigen, veranstaltet das Bezirksamt Eimsbüttel in regelmäßigen Abständen von ca. 2 Jahren Fortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Interne Ermittlungen der BIS für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die letzte Veranstaltung hat am 27. Juni 2011 stattgefunden. Eine weitere wird am 13. September 2011 stattfinden.

Um Rechtssicherheit für die Mitarbeiter herzustellen, hat das Bezirksamt Eimsbüttel
bereits im Jahr 2001 eine Dienstanweisung zur Bekanntmachung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken erlassen, die allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen jährlich erneut zur Kenntnis gegeben wird. Die Vereinbarkeit von gemeldeten Nebentätigkeiten und der Dienstausübung werden eingehend geprüft. Um Korruptionsmöglichkeiten schon im Ansatz zu verhindern, setzt das Bezirksamt Eimsbüttel auf Transparenz.. An Planungsprozessen wie z.B. bei Bebauungsplanverfahren sind stets mehrere Ämter, die Bezirksversammlung mit ihren Ausschüssen und vor allem die Öffentlichkeit beteiligt.

Die Ausweitung der Bürgerbeteiligung ist auch eine Antikorruptionsmaßnahme. In Angelegenheiten von Bedeutung, die ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse entschieden werden, gilt das Mehraugenprinzip, da mehrere Fachämter an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Das Vier-Augen-Prinzip gilt beim Abschluss von städtebaulichen und anderen Verträgen, da zwei Unterschriften von der Seite des Bezirksamtes geleistet werden. Gleiches gilt bei Vergaben und allen Zahlungsvorgängen, die in SAP erfolgen. Zudem werden in regelmäßigen Abständen Rücklaufkontrollen durchgeführt, bei denen nach einem Zufallsprinzip Vorgänge ausgewählt und von den Vorgesetzten überprüft werden.

Die Verhinderung von Möglichkeiten, die eine Korruptionsanfälligkeit entstehen lassen könnten, ist ein regelmäßiges Thema in Dienstbesprechungen. Die Dezernenten und der Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Eimsbüttel haben sich zuletzt im Februar 2011 mit den Empfehlungen des innerbehördlichen Arbeitskreises Korruptionsbekämpfung befasst und ihre Maßnahmen erneut überprüft. Sobald Hinweise auf Korruption eingehen, wird diesen unverzüglich nachgegangen und das Dezernat Interne Ermittlungen eingeschaltet. Dies ist auch allen Mitarbeitern bekannt.

Im Übrigen hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz jeder Bürger die Möglichkeit, in die
Akten der Behörden Einsicht zu nehmen, was die Transparenz aller Verwaltungsvorgänge garantiert und damit auch der Korruption entgegen wirkt.

2. An welcher Stelle können Verdachtsfälle von Korruption gemeldet werden?

Im Bezirksamt Eimsbüttel ist entsprechend einer Vereinbarung nach § 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz eine Antikorruptionsstelle eingerichtet, die bei der Rechtsamtsleitung angesiedelt ist. Die Aufgabe dieser Stelle besteht darin, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu eröffnen, bei einem ihrer persönlichen Einschätzung nach vermuteten Korruptions- oder einem damit im Zusammenhang stehenden Begleitdelikt eine Meldung dorthin zu geben. Der Weg über den Vorgesetzten bleibt unbenommen. Auch dieser meldet einen vermuteten Verdacht unabhängig vom Dienstweg unverzüglich und direkt an die Antikorruptionsstelle. Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, sich direkt von der zentralen Beratungsstelle des Dezernates Interne Ermittlungen beraten zu lassen.

3. Wie viele Verdachtsfälle wurden seit 2008 jeweils gemeldet und aufgedeckt?

2008: 2 Fälle
2009: 2 Fälle
2010: kein Fall
2011: ein Fall

4. Gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen, die derzeitigen Regelungen zur Bekämpfung von Korruption zu verbessern bzw. zu verändern? Wenn ja, welche Maßnahmen sieht die Bezirksverwaltung dabei vor?

Die Bezirksverwaltung sieht derzeit keine neuen Maßnahmen vor.

5. Sind dem Bezirksamt die Maßnahmen des Spandauer Modells bekannt? Wenn ja, wie werden diese beurteilt und inwieweit könnten sie auch für Eimsbüttel umgesetzt werden?

Derzeit nein, das Bezirksamt wird sich informieren.

Tags: