Längere Grünzeiten an LZA für besonders bewegungseingeschränkte Fußgänger, hier: Möglichkeiten einer individuellen Verbesserung

Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung Peter Schreiber, Jutta Seifert, Wolfgang Düvel, Hans-Dieter Ewe, Hannelore Köster und Koorosh Armi (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Die Grünzeiten für Fußgänger an LZA sind und werden möglichst so bemessen, dass ein Fußgänger, wenn er in der 1. Grünsekunde startet und sich mit einer normalen Gehgeschwindigkeit bewegt, im Regelfall noch in der letzten Grünsekunde die andere Fahrbahnseite erreicht. Für Fußgänger die in der letzten Grünsekunde starten, reicht die sogenannte Räumzeit (Zwischenzeit bis der Fahrverkehr Grün erhält), um auch noch sicher die andere Fahrbahnrandseite zu erreichen.

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere stark bewegungseingeschränkte Personen gerade bei knapp bemessenen oder mit minimal versorgten Grünzeiten für Fußgänger an LZA keine sichere Querungszeit haben, fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Gibt es Überlegungen und Konzepte, die Situation zu verbessern, z.B. mit Einsatz von Transpondern, die mit dem individuell ermittelten Grünzeitbedarf von so eingeschränkten Personen programmiert sind und die damit „bestimmte, vorher festgelegte“ LZA beeinflussen können?

a) Wenn nein, warum nicht?

Zu 1. und 1.a):
Nein. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen werden bereits heute über das erforderliche Mindestmaß hinaus berücksichtigt. Die einem Fußgänger zum Überqueren einer Fahrbahn zur Verfügung stehende Zeit setzt sich aus der Grün- und der Räumzeit zusammen (Räumzeit: Zeitspanne zwischen Grünende für Fußgänger und Grünbeginn des Fahrzeugverkehrs). Bemessungskriterien für die Grün- und Räumzeiten von Fußgängern sind die Geometrie der Kreuzung (Länge der zurückzulegenden Wege) und die anzusetzenden Geschwindigkeiten für Fußgänger, Radfahrer und den Kfz-Verkehr. Gemäß der bundesweit eingeführten Richtlinie für Lichtsignalanlagen soll die Räumzeit für Fußgänger mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s (4,3 km/h) bis höchstens 1,5 m/s (5,4 km/h) in Relation zum Fahrbahnquerschnitt errechnet werden. In Hamburg wird zur Berechnung der Räumzeit im Gegensatz zu vielen anderen Städten grundsätzlich eine Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s (4,3 km/h) angesetzt. Diese wird auch von langsam gehenden Fußgängern erreicht. In Kombination mit der Grünzeit ergibt sich für Fußgänger genug Zeit, die Fahrbahn sicher zu überqueren. Der Fußgänger kann die Fahrbahn bei Grün betreten und diese nach Grünende (während der Räumzeit) ungefährdet wieder verlassen – auch wenn die Fußgängersignalgeber bereits wieder Rotlicht zeigen.

Die Möglichkeit, beispielsweise durch Ausgabe von Transpondern, individuelle Grünzeiten abzufordern setzt zudem eine entsprechend flexible und kostenintensive Programmierung aller Lichtsignalanlagen voraus, an denen der Transponder zum Einsatz kommen soll. Praxiserfahrungen über die Ausgabe von Transpondern an Privatpersonen aus anderen Städten liegen dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer nicht vor. Die technische Entwicklung wird jedoch gemeinsam mit den Organisationen der Betroffenen weiter beobachtet werden.

b) Wenn ja, wo ist so etwas realisiert und welche Erfahrungen wurden damit gemacht?

Zu 1.b):
Entfällt.

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