Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Immer mehr Menschen lassen sich nicht nur ihre Pizza, sondern auch Lebensmittel bequem nach Hause liefern. Das Geschäft für Lebensmittel-Bringdienste hat nicht zuletzt während der Corona-Pandemie deutlich sichtbar Fahrt aufgenommen. Auf den Markt drängen dabei neue Anbieter, die mit einer Bestellung per App sowie schneller Lieferung innerhalb von zehn Minuten für sich werben. Diese (Startup-)Unternehmen sind auch im Bezirk Eimsbüttel vertreten und nicht zuletzt durch angemietete Lagerflächen und abgestellte Fahrräder schwerlich zu übersehen.
Solche Lieferdienste stellen für viele Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler – darunter auch und besonders mobilitätseingeschränkte Menschen – einen willkommenen Service dar. Andererseits ist bei einer Veränderung des Einkaufsverhaltens hin zu mehr Lieferungen jedoch eine potenzielle Gefahr für die Stadtteilzentren und gewachsenen Einkaufslagen im Bezirk zu befürchten. Einige der Anbieter stehen zudem aufgrund der Arbeitsbedingungen in der Kritik.
Aus bezirklicher Perspektive stellen sich zunächst zwei Fragen: Welche Auswirkungen hat das Aufkommen der Sofortlieferdienste auf die gewachsene Nahversorgung in Eimsbüttel? Und inwiefern ist eine Inanspruchnahme und Abgrenzung von öffentlichem Raum durch die Firmen überhaupt zulässig (Am Langenfelder Damm bspw. ein Bereich abgegrenzt; siehe Foto. In der Zwischenzeit ist die Markierung entfernt, die Nutzung jedoch geblieben)?
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Wie viele und welche Lieferdienste für Lebensmittel operieren nach Kenntnis der Verwaltung aktuell im Bezirk Eimsbüttel? Wie viele davon haben Lagerflächen angemietet?
Der Begriff „Lieferdienst für Lebensmittel“ ist keine definierte Betriebsart, die gesondert statistisch erfasst wird. Hilfsweise, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, wurde die Betriebsart „Verpflegedienst Bringdienst“ herangezogen, die aber überwiegend Lieferservice zubereiteter Speisen erfasst. Bei der Durchsicht aller 36 Betriebe konnten fünf Betriebe als reine Lebensmittellieferer mit online-Bestellmöglichkeit identifiziert werden. Drei Betriebe mit dem Vollsortiment (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände), ein Betrieb mit Getränken und ein Betrieb mit Biokisten.
2. Wie wirkt sich nach Einschätzung des Bezirksamts das Aufkommen von Lebensmittellieferdiensten
(und darunter insbesondere den schnellen Sofort-Lieferdiensten) auf die gewachsene
Einzelhandelsstruktur aus und wie wird die Auswirkung auf das Nahversorgungs- und
Zentrenkonzept in Eimsbüttel beurteilt?
Es sind keine Auswirkungen bekannt.
3. Vor einigen der Lager ist zu bestimmten Tageszeiten eine Vielzahl an abgestellten Lieferfahrrädern zu beobachten. Teilweise sind bzw. waren dafür Abstellflächen im Gehwegbereich markiert. Gibt es für derartige Markierungen eine Sondernutzung?
Wenn ja, wie viele derartige Sondernutzungen wurden im Bezirk Eimsbüttel beantragt bzw. erteilt?
Wenn nein, ist eine solche Abgrenzung öffentlich genutzten Raumes unzulässig und was wird ggf. dagegen unternommen?
Bei der geschilderten Situation könnte es sich um eine Sondernutzung handeln, was im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss.