Lebensmittelüberwachung des Bezirks Eimsbüttel

Sachverhalt

Bereits im April 2013 wurde im Ausschuss für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz auf Wunsch der Bezirksversammlung die Situation der bezirklichen Lebensmittelüberwachung dargestellt und erörtert. Hintergrund war zu dieser Zeit der Jahresbericht des Hamburgischen Rechnungshofes 2013, in dem dieser den Bereich der Lebensmittelüberwachung in den Hamburger Bezirksämtern beleuchtete und hierzu kritische Anmerkungen machte.

Insbesondere stellte der Rechnungshof dar, dass es bei der Sanktionswahl (Verwarnung/Bußgeld), dem Personalbedarf und der Zielerreichungsquote starke bezirkliche Unterschiede gebe. Die Bezirksämter haben schon damals gemeinschaftlich zugesagt, ihre Praxis zu analysieren und zu harmonisieren. Der Rechnungshof hat die Bezirksverwaltungen dazu aufgefordert, ein Controllingverfahren zu entwickeln, „welches unter Verwendung bereits vorhandener Daten transparente und nachvollziehbare Erkenntnisse über den notwendigen Personalbedarf und -einsatz für die Lebensmittelüberwachung ermöglicht und die Ursachen für die unterschiedliche Zielerreichung zu analysieren sowie daraus Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen, die einen durchgängig hohen Zielerreichungsgrad gewährleisten“. Die Bezirksämter haben zugesagt, dies mit Unterstützung der Bezirksaufsicht in einem schrittweisen Verfahren bis 2015 umsetzen.

In der Sitzung des Ausschuss für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz stellte die Bezirksverwaltung den damaligen Erkenntnis- und Verfahrensstand dar. So wurde eine überbezirkliche Arbeitsgruppe eingerichtet, die erste Analysen und Vergleiche angestellt hatte. Es stellte sich heraus, dass eine Teilursache in der unterschiedlichen Struktur der Bezirke und der zu kontrollierenden Lebensmittelunternehmen in den Bezirken liege. Gerade in den von Landwirtschaft stärker geprägten Bezirken seien andere Voraussetzungen gegeben. Auch haben sich Unterschiede im verwendeten Datenmaterial für die Erfolgskontrolle herausgestellt. Zum Teil sei dieses veraltet und nicht mehr existierende Betriebe seien in der Kontrollmenge enthalten gewesen, so dass die Zahlen zum Teil nicht unerheblich statistisch verzerrt gewesen seien.

Die Bezirksverwaltung hat in der April-Sitzung des Ausschusses für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz den jährlichen Verbraucherschutzbericht vorgestellt und bereits einzelne Verbesserungsmaßnahmen dargelegt. So ist z.B. das Zahlenmaterial bereinigt und statistisch verbessert wurden.

Trotzdem ist es wichtig, dass in dieser wichtigen bezirklichen Kompetenz die Bezirksversammlung über die interbezirklichen Planungen zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung im gesamten auf dem Laufenden bleibt.

Beschlussvorschlag

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, in der nächsten Sitzung des für Verbraucherschutz zuständigen Ausschusses über die Planungen, Überlegungen und Maßnahmen der Bezirke zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung anlässlich des Berichts des Rechnungshofes sowie über Erkenntnisse zur personellen Ausstattung zu berichten.

 

Marc Schemmel, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion Eimsbüttel