Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Einem Bericht der Hamburger Morgenpost (Ausgabe 22.03.20123) ist zu entnehmen, dass in der Wohnanlage an der Holsteiner Chaussee 227 zehn Appartements teils seit Jahren leer stehen sollen. In dem Bericht werden mehrere Gründe für den Leerstand behauptet:
1. Der Vermieter, die Parkstraße Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG verlange extrem hohe Mieten (12 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter) und die Anlage sei vernachlässigt.
2. Das Bezirksamt sei nicht eingeschritten, obwohl laut Wohnraumschutzgesetz eine Wohnung nur sechs Monate leer stehen dürfe. Die Verwaltung sei auf diesem Gebiet nicht tätig geworden und habe erst durch die Mopo von dem Leerstand erfahren.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Seit wann sind der Verwaltung die Leerstände bekannt?
Der Verwaltung wurde der Leerstand am 28.2.2013 bekannt.
2. Durch wen ist die Verwaltung informiert worden?
Die Information erfolgte durch einen Hinweis der Hamburger Morgenpost.
3. In welchem Zeitraum muss Leerstand nach dem Wohnraumschutzgesetz gemeldet und begründet werden?
Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) sieht derzeit keine Meldepflicht über leerstehenden Wohnraum vor.
4. Ist der Eigentümer an der Holsteiner Chaussee 22 dieser Verpflichtung nachgekommen?
Entfällt. Siehe Antwort zu Nr. 3.
5. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um den Eigentümer zu veranlassen den Leerstand und ggf. auch bauliche Mängel an der Holsteiner Chaussee 227 zu beseitigen?
Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Verwaltung wird zunächst eigene Ermittlungen vor Ort aufnehmen und den Eigentümer zur Stellungnahme auffordern. Die weitere Vorgehensweise hängt vom Ermittlungsergebnis und dem Inhalt der vom Eigentümer abzugebenden Stellungnahme ab.