Leerstand in Häusern am Grandweg und An der Lohbek

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt
Im Januar 2014 informierte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) die Bezirksversammlung über ihre Absicht, zunächst 43 Wohnungen in den Häusern An der Lohbek 2 a-c, 4 a-c, 6 a-c sowie Grandweg 52-52a und 54-54a in Lokstedt als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zu nutzen (Drucksache – XIX-1683). Die Anmietung der Wohnungen erfolgte durch die Anstalt öffentlichen Rechts fördern & wohnen. Mit Stand vom 28.2.2017 waren dort 234 Personen untergebracht (Bürgerschaftsdrucksache 21/8192). Die Unterbringung ist mittlerweile beendet, wobei ein Teil der dort wohnenden Personen in die neue Wohnunterkunft Alma-Ohlmann-Weg umgezogen ist.
Seitdem sind in den Häusern dem Augenschein nach eine nicht unerhebliche Zahl an Wohnungen, die zuletzt für die öffentliche Unterbringung genutzt waren, über einen längeren Zeitraum nicht wieder vermietet worden, obwohl auf der Homepage des Vermieters die Wohnungen Grandweg 52-54a und An der Lohbek 2a-6c als Mietobjekte angeboten werden. Für drei Wohnhäuser auf dem Grundstück An der Lohbek 2a–4c und Grandweg 52-54a wurde bereits vor längerer Zeit eine Genehmigung zur Sanierung und Aufstockung und für ein Wohnhaus eine Genehmigung zum Rück- und Neubau erteilt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Sind dem Bezirksamt rechtliche oder andere Hindernisse bekannt, welche den Eigentümer des Grundstücks daran gehindert haben bzw. hindern, gemäß der erteilten Baugenehmigung eine Sanierung und Aufstockung bzw. in einem Fall den Rückbau und Neubau eines Wohngebäudes vorzunehmen bzw. hat die Verwaltung Kenntnis, wann mit der Durchführung der geplanten Bauarbeiten zu rechnen ist?

Nein, offensichtlich werden aktuell unmittelbare Vorbereitungen zur Ausführung der Baumaßnahmen getroffen (Errichtung eines Bauzaunes). Eine offizielle Baubeginnmitteilung liegt bislang nicht vor.

2. Ist dem Bezirksamtsleiter bekannt, wie viele grundsätzlich zur Vermietung geeignete Wohnungen in den Häusern An der Lohbek 2 a-c, 4 a-c, 6 a-c und Grandweg 52-52a, 54-54a seit dem Ende der öffentlichen Unterbringung insgesamt nicht vermietet worden sind?

Nein, hierzu liegen keine Informationen vor.

3. Hat der Bezirksamtsleiter Kenntnis darüber, ob den noch verbliebenen Bestandsmietern nach einer Sanierung und Aufstockung der Gebäude an gleicher Stelle ein Ersatzwohnraum und wenn ja, zu welchen Konditionen, angeboten werden wird?

Nein, hierzu liegen keine Informationen vor.