Im Januar 2003 hat sich der OaLo/ UfB mit dem Thema „Lieferverkehr in der Fußgängerzone am Tibarg“ befasst. Diskutiert wurde dabei über die Aufhebung einer zeitlichen Begrenzung für den Lieferverkehr in der Fußgängerzone. Der Ausschuss hatte damals keine Veranlassung gesehen, die bestehende Lieferzeit (10:00 Uhr) auszudehnen. Es sollten zudem Erkundigungen über den Umgang mit dem Thema in anderen Fußgängerzonen eingeholt werden.
Über den Sachstand hat es im letzten Jahr (Drs. 0272/XVIII) eine entsprechende Anfrage an die Polizei gegeben, die u.a. erbrachte, dass Beamte hier „hin und wieder“ Verstöße gegen die bestehende Lieferzeit (23.00-10.00 Uhr) feststellen würden, aus Sicht der Polizei die derzeitige Regelung aber ausreichend sei.
Anwohnerinnen und Anwohnern des Tibargs kritisieren nach wie vor, dass die Lieferzeiten häufig missachtet würden. So würden die dem Tibarg zugewandten Marktstände nach Marktende häufig „vorn“ über den Tibarg nach Hause fahren. Insbesondere bei nächtlichen Fahrten – teilweise durch Schwerlaster mit Tiefkühlaggregaten -, kommt es immer wieder zu Lärmbelästigungen.
Der Lärm, der bei der Zufahrt, Entladung, beim Türenschließen oder durch Musik aus dem Wagen entsteht, beeinträchtigt die dort wohnenden Bürger.
Bei der Einrichtung des Tibargs als Fußgängerzone sind damals für alle Liegenschaften rückwärtige Zufahrtswege zugewiesen worden, um den Lieferverkehr einzudämmen und auch um die U-Bahn-Decke zu schonen. Vielen Anlieferern ist dies nicht mehr bekannt.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung des Bezirksamtes wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des OaLo über die derzeitige Situation hinsichtlich des Lieferverkehrs auf dem Tibarg zu berichten
Zu der Sitzung sollen zudem die Arbeitsgemeinschaft Tibarg sowie die Anwohner/innen des Tibargs eingeladen werden.
Für die SPD-Fraktion
Marc Schemmel