Lieferverkehr in der Fußgängerzone am Tibarg

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung
Herr Marc Schemmel, Herr Rüdiger Rust, Herr Jan Ohmer, Frau Gerlind Böwer, Frau Jutta Seifert – SPD-Fraktion
und Antwort der Verwaltung

Im Januar 2003 hat sich der OaLo/ UfB mit dem Thema „Lieferverkehr in der Fußgängerzone am Tibarg“ befasst.
Diskutiert wurde dabei über die Aufhebung einer zeitlichen Begrenzung für den Lieferverkehr in der Fußgängerzone. Der Ausschuss hatte damals keine Veranlassung gesehen, die bestehende Lieferzeit (10:00 Uhr) auszudehnen. Es sollten zudem Erkundigungen über den Umgang mit dem Thema in anderen Fußgängerzonen eingeholt werden.

Daher fragen wir:

Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres – wie folgt beantwortet:
Unter Beteiligung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 24 nimmt die Zentraldirektion wie folgt Stellung:

1. Wie stellt sich nach derzeitigem Kenntnisstand die Situation bezüglich der Einhaltung der vorgeschriebenen Lieferzeiten in der Fußgängerzone am Tibarg dar?

Derzeit besteht eine Lieferzeit von 23.00 – 10.00 Uhr. Hin und wieder stellen die Beamten Verstöße fest, die dann geahndet werden. Noteinsätze von Handwerksfirmen werden toleriert.

2. Die Polizei musste 2002/2003 Verwarngelder wegen der Missachtung der Lieferzeiten erheben (vgl. Niederschrift des UfB/ Lo vom 20.01.03).

a) Wie viele Fälle, in denen die vorgeschriebenen Lieferzeiten nicht eingehalten wurden, sind jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 festgestellt worden?

Von Seiten der Zentraldirektion werden keine Statistiken über Verstöße und Verwarnungen geführt. Somit kann keine Angabe über die Anzahl der Fälle gemacht werden.

b) In welchen Fällen wurden Verwarngelder ausgesprochen und in welcher Höhe jeweils?

Siehe Antwort zu 2a

c) Gegenüber welchen Firmen/ Anlieferern wurden ggf. Verwarngelder ausgesprochen und zu welchem jeweiligen Zeitpunkt?

Siehe Antwort zu 2a

d) Hat es Beschwerden über den Lieferverkehr auf dem Tibarg gegeben und wenn ja, wie viele und wann?

Eine schriftliche Beschwerdelage ist am örtlichen PK nicht vorhanden. Einzelne Verstöße wurden und werden aktuell durch Funkstreifenwagen oder Beamte des Fußstreifendienstes abgearbeitet. Eine Statistik über genaue Zahlen wird nicht geführt.

3. Wie wird die derzeitige Regelung bezüglich der Lieferzeiten auf dem Tibarg beurteilt?

Aus Sicht der Polizei ist die derzeitige Regelung ausreichend. Eine Freigabe des Lieferverkehrs in der Fußgängerzone ab 20:00 Uhr könnte für eine Entzerrung sorgen. Die Einrichtung des öffentlichen Parkplatzes in der Fußgängerzone am Tibarg-Süd hat eine ortsnahe zusätzliche Liefermöglichkeit zur gesamten Tageszeit für den Tibarg eröffnet. Sie wird vor allem auch von den Zustelldiensten genutzt.

4. Welche Erkenntnisse gibt es über den Umgang mit dem Thema „Lieferverkehr/ Lieferzeiten“ ggf. aus anderen Hamburger Fußgängerzonen?

Für die Fußgängerzonen im Bereich der FHH gelten keine einheitlichen Zeiten für die Anlieferung. Die Zeiten sind teilweise von 20.00 – 10.00 Uhr, anderenorts von 23.00 – 11.00 Uhr. Selbst mit der verlängerten Zeit Morgens bis 11.00 Uhr, zu der schon die Geschäfte geöffnet sind und Kundschaft in den Fußgängerzonen verkehrt, sind positive Erfahrungen gemacht worden. Gelegentliche Verstöße gegen die Lieferzeiten werden in allen Fußgängerzonen festgestellt und durch die Polizei verfolgt und geahndet.
Eine einheitliche zeitliche Regelung erscheint sinnvoll.