LKW-Verkehr im Wohngebiet zwischen Rohlfsweg, Flaßheide und Wittenmoor verhindern

Die Anwohnerinnen und Anwohner des Wohngebiets zwischen Rohlfsweg, Flaßheide und Wittenmoor sind aufgrund der Nähe zur A7 und zur Bahntrasse, sowie aufgrund der Lage unter der Einflugschneise West einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt.

Hinzu kommt der Lärm von täglich rund 90 LKW und Lastzügen (gemäß Verkehrsmessung vom 8. August – 14. August 2019), die das Wohngebiet auf dem Weg zum nördlich angrenzenden Gewerbegebiet bzw. von dort kommend durchqueren. Dieser Lieferverkehr ließe sich zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner ohne weiteres über die Kieler Straße sowie die Schnackenburgallee abwickeln.

Entsprechend hatte die Bezirksversammlung Eimsbüttel im Juli 2019 beantragt, im Rohlfsweg ein Durchfahrtsverbot für LKW einzurichten und so das Wohngebiet zwischen Rohlfsweg, Flaßheide und Wittenmoor nachhaltig vom LKW-Verkehr zu befreien (siehe Drucksache 21-0049).

Aus Sicht der Verkehrsdirektion liegen jedoch keine Verkehrssicherheitsdefizite oder sonstigen Gründe (z.B. Schutz vor Lärm und Abgasen) vor, die eine Verkehrsbeschränkung für bestimmte Verkehrsarten (z.B. Lkw) rechtlich ermöglichen würden (siehe Drucksache 21-0139).

Denkbar wäre jedoch ein anderer Ansatz: Mittels einer Veränderung der Benutzbarkeit („Teilentwidmung“ gem. Hamb. Wegegesetz) können bestimmte Verkehrsarten von der Nutzung einer Straße / eines Straßenabschnitts ausgeschlossen werden. Angewandt wird dieses Verfahren etwa beim Jungfernstieg, der auf dieser Grundlage für den motorisierten Individualverkehr gesperrt ist.

 

Petitum

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der LKW-Durchfahrtsverkehr im Wohngebiet zwischen Rohlfsweg, Flaßheide und Wittenmoor mittels einer Veränderung der Benutzbarkeit („Teilentwidmung“ gem. Hamb. Wegegesetz) unterbunden werden kann, ohne dabei notwendige Transportfahrten für die Anwohnerinnen und Anwohnern auszuschließen.

Annika Urbanski, Dagmar Bahr und SPD-Fraktion