Möbel Höffner: Entscheidung fällt im Bezirk

Die Mitglieder der Fraktionen des Kernbündnisses werden sich bei der Abstimmung zum Bebauungsplan Eidelstedt 68 enthalten bzw. mit Nein stimmen.

Am Donnerstagabend haben die Fraktionen der beiden Kernbündnispartner über den Bebauungsplan Eidelstedt 68 beraten. Der Plan, der am nächsten Donnerstag in der Bezirksversammlung zur Abstimmung ansteht, ist vom Bezirksamt abgewogen worden und dabei ist festgestellt worden, dass er zu genehmigen ist.
Nachdem die monatelange Suche nach einer Alternativnutzung der Fläche gescheitert war und das Bezirksamt den Bebauungsplan als städtebaulich und rechtlich zu genehmigen eingestuft hatte, ist die Ansiedlung eines Möbelmarktes auf der ehemaligen Saggau-Fläche nicht mehr zu verhindern. Intensive Beratungen in den Fraktionen der Kernbündnispartner ergaben, dass größere Gruppen von Abgeordneten in beiden Fraktionen, aus rechtlichen Gründen nicht gegen den Bebauungsplan stimmen werden, sondern sich stattdessen enthalten wollen.

Rüdiger Rust, Fraktionsvorsitzender der SPD: „Ich habe in meinen 23 Jahren Kommunalpolitik noch nie ein solches Verfahren erlebt. Dass der Senat ein evoziertes Verfahren an den Bezirk zurückgibt in einem Stadium, in dem die Spielräume für eine Entscheidung derart eingeschränkt sind, ist einmalig. Die Entscheidung muss nun im Bezirk fallen.“

Susanne Egbers, Fraktionsvorsitzender der GAL: „Nur mit einem alternativen Nutzungskonzept wäre die Ansiedlung des Möbelmarktes zu verhindern gewesen. Leider haben wir trotz aller Bemühungen einen solchen Nutzer nicht finden können. Ein Nein aller Abgeordneter des Kernbündnisses hätte den Plan nicht verhindert, da das Bezirksamt ihn dann Senat und Bürgerschaft vorgelegt hätte.“

„Die GAL sieht die Ansiedlung von Möbel Höffner in Eidelstedt weiterhin skeptisch“, erklärte Volker Bulla, Kreisvorsitzender der GAL. „Wir haben versucht, die Chance für eine andere Planung zu nutzen. Die Vorlage einer Abwägung der Verwaltung an die Bezirksversammlung hat der Bezirkspolitik mögliche längere Zeiträume für eine Suche nach Alternativen genommen. Bereits vorher hatte ein unabhängiges rechtliches Gutachten des Bezirkes ergeben, dass eine Einstellung des Verfahrens unzulässig ist und eine Weichenstellung für Alternative Nutzungsmöglichkeiten eine sehr konkrete Realisierungsmöglichkeit erfordert.“

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