Mobile Luftfilteranlagen in Eimsbütteler Einrichtungen

Mit der Drucksache – 21-1519 hat sich die Bezirksversammlung Eimsbüttel dafür eingesetzt, dass Eimsbütteler Vereinen und Einrichtungen in der aktuellen Situation bei Bedarf mobile Luftfilteranlagen zur Verfügung gestellt werden können. Auf Grundlage der Mitteilung der Verwaltung vom 11. März (Drucksache 21-1796), soll das entsprechende Verfahren nun weiter präzisiert werden.

Petitum

Die Bezirksversammlung beschließt:

1. Gemeinnützige Initiativen und Vereine aus Eimsbüttel können für die Anschaffung mobiler Luftreiniger (vorzugsweise mit HEPA H13- oder HEPA H14-Filtern) Mittel aus der Corona-Soforthilfe der Bezirksversammlung Eimsbüttel beantragen.

2. Der Corona-Soforthilfetopf wird zu diesem Zwecke auf sein ursprüngliches Volumen in Höhe von 100.000 Euro aufgefüllt. Dafür werden zusätzliche konsumtive Sondermittel der Bezirksversammlung in entsprechender Höhe bereitgestellt.

3. Die durch die Bezirksversammlung festgelegten Antragsmodalitäten für die Corona-Soforthilfe bleiben hierbei gültig. Insbesondere müssen Antragssteller nachvollziehbar darstellen, für welchen Corona-bedingten Einsatzzweck die Filtertechnik benötigt wird.

4. Die Mittel sollen vorrangig sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die Luftreiniger benötigen, um ihre Beratungsangebote durchführen zu können, sowie Sportvereinen, die mithilfe der Luftfilteranlage ihre Angebote im Bereich des Rehabilitationssports wiederaufnehmen bzw. ausweiten können.

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion