Nachfrage zur Wrangelstraße 35

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Hans-Dieter Ewe (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Aus der Antwort der Verwaltung vom 4.7.2011 ergibt sich, dass „ Sterni-Park“ aufgefordert wurde, nachzuweisen, welche Schallschutzmaßnahmen gegenüber dem Haus 37 erforderlich sind und ob diese gegebenenfalls durchgeführt worden sind. Der Vorgängerkindergarten hatte solche Maßnahmen getroffen; diese Schallschutzelemente wurden von „Sterni-Park“ bei Übernahme der Einrichtung entfernt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Hat „Sterni-Park“ nunmehr den Nachweis erbracht, welche Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind? Wenn nein, warum ist die Verwaltung der Sache nicht nachgegangen?

Nein. Die Verwaltung ist der Sache nachgegangen. Aufgrund der Nichtbefolgung der im Juli 2011 erfolgten Aufforderung wurde die Vorlage der Nachweise durch schriftliche Anordnung verfügt. Gegen die seitens der Verwaltung verfügte Nachweispflicht hat „Sterni-Park“ Widerspruch erhoben. Nach Abgabe an das Rechtsamt und erfolgter Akteneinsicht durch den Bevollmächtigten von „Sterni-Park“ wurde der Widerspruch im Juli 2012 begründet. Aufgrund eines anderen gerichtlichen Verfahrens bezüglich der Wrangelstraße 35 befand sich die Bauakte beim Verwaltungsgericht, so dass noch keine Entscheidung über den Widerspruch erfolgen konnte.

2. Falls Schallschutzmaßnahmen notwendig sind, wurden diese zwischenzeitlich eingebaut, d.h. hat „Sterni-Park“ den Nachweis des Einbaus erbracht? Wenn nein, warum ist die Verwaltung der Sache nicht nachgegangen?

Ob Schallschutzmaßnahmen notwendig sind, kann aufgrund des fehlenden Nachweises nicht bestimmt werden. Siehe Antwort zu 1.

3. Falls bisher nichts veranlasst wurde, wann kann mit einem entsprechenden Verwaltungshandeln gerechnet werden?

Das Widerspruchverfahren kann nunmehr fortgeführt werden. Mit einem Abschluss ist im ersten Quartal 2013 zu rechnen.