Niendorfer Gehege: Umsetzung des Gesamtkonzeptes

Sachverhalt:

Das Niendorfer Gehege ist weit über die Stadtteil- und Bezirksgrenzen hinaus bekannt und wird von vielen Besucherinnen und Besuchern aufgesucht. Das Gehege ist aber nicht nur ein beliebter Erholungsort, sondern war in der Vergangenheit auch immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen: Bei der Frage um die Ansiedlung von Kleingärten; bei Bauvorhaben am oder im Gehege; als es um eine mögliche Schließung des Geheges für den Autoverkehr ging oder beim erfolgreichen Bürgerbegehren gegen die Errichtung des sogenannten „Haus des Waldes“.

Das Niendorfer Gehege soll als Wald und damit als Erholungsfläche erhalten und naturnah weiterentwickelt werden. Waldfremde Nutzungen sind – so weit wie möglich – zurückführen. Eine Kommerzialisierung des Niendorfer Geheges wird abgelehnt.

Deswegen hatten sich 2010 Vertreter der SPD und Grünen mit „Gehege-Akteuren“ und Verwaltung an die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für das Gehege gemacht.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat am 10. Februar 2011 den Antrag „Wie geht’s weiter im Niendorfer Gehege?“– eine Empfehlung des Ortsausschusses Lokstedt vom 10. Januar 2011 – beschlossen.

In der 19. Wahlperiode wurde im Mai 2011 der Beschluss von der Bezirksversammlung bestätigt (Drs. 0109/XIX).

Seit 2011 konnten auf Grundlage dieser Beschlüsse viele Verbesserungen im Niendorfer Gehege erreicht werden:

–          Neue Naturflächen sind entstanden. So wurden elf neue Teiche angelegt, unter anderem direkt an der Försterei oder in der Nähe des Ponyhofes. Die Teiche bieten Amphibien neue Aufenthalts- und Rückzugsräume.

–          Das Gebäude am Niendorfer Gehege 27 stand lange Zeit leer. Mit den Pfadfinderinnen vom Stamm Lykámedas wurden neue Nutzer gefunden. Bezirksversammlung und Sozialbehörde haben Mittel für die dringend notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen bereitgestellt.

–          Der gewerbliche Betriebshof am Lokstedter Holt wurde aufgegeben, die Gebäude abgebaut, Flächen entsiegelt und die ökologische aufgewertet.

–          Die bezirklichen Zuständigkeiten wurden gestärkt, indem alle „Wald-Liegenschaften“ an die Bezirke übergingen. So auch das ehemalige Forsthaus im Bondenwald 108.

–          Die Bezirkspolitik hat aus Sondermitteln neue Spielgeräte auf dem viel genutzten Spielplatz, neue Bänke im Gehege und jüngst einen neuen Unterstand finanziert.

 

Jahrelang schienen die noch bestehenden Gebäude im Gehege fast vergessen, durch die Initiative der Bezirkspolitik hat beispielsweise auch die Diskussion um die Zukunft der Mutzenbecher-Villa neuen Schwung erhalten. Ein erneutes Interessenbekundungsverfahren für das Gebäude wurde durchgeführt. Der Bezirk hat sich für ein Stiftungs-Konzept ausgesprochen, das die Nutzung des Gebäudes als Bildungsstätte vorsieht. Derzeit prüfen die Behörden die Realisierungschancen des Vorhabens.

Neben der Frage, wie es mit der Mutzenbecher-Villa weitergeht, sind auch noch weitere Punkte offen, denen sich Politik und Verwaltung widmen müssen.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Diskussionen zu Vorhaben im Niendorfer Gehege nicht „hinter verschlossenen Türen“ stattfinden dürfen.

Die rot-grüne Bezirks-Koalition hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass im Rahmen von Veranstaltungen mit Verbänden und Initiativen sowie dem ständigen „Gehege-Tagesordnungspunkt“ im Regionalausschuss Lokstedt transparent über Vorhaben und Entscheidungen informiert und diskutiert wird.

Dies soll auch in Zukunft so bleiben.

 

Petitum/Beschluss:

Der Regionalausschuss Lokstedt möge zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Stärkung der bezirklichen Forstverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben

 

Das Niendorfer Gehege hat seit rund sechs Jahren wieder einen eigenen Förster, der – wie in jedem anderen Forst auch – in die weiteren Planungen im Niendorfer Gehege mit einbezogen werden muss.

Der Gehege-Förster hat durch seinen Einsatz maßgeblich in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass sich der Wald ökologisch und auch als Freizeit- und Erholungswald so positiv entwickelt hat.

Auch künftig ist es ein wichtiges Anliegen der Bezirkspolitik, den Förster bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen.

 

1.1.             Waldpädagogische Arbeit im Niendorfer Gehege

 

Viele Akteure leisten im Niendorfer Gehege wichtige waldpädagogische Arbeit. Die Waldpädagogik ist u.a. eine zentrale Aufgabe der Forstverwaltungen und somit auch des Gehege-Försters.

Ziel der Waldpädagogik ist die Wissensvermittlung u.a. mittels Waldführungen zum Ökosystem Wald und seine hohe Bedeutung. Diese Aufgabe kann zunächst begleitend mit dem Förster und später zunehmend selbständig wahrgenommen werden. Die Betreuung und Zusammenarbeit des Försters mit den verschiedenen Verbänden und Vereinen, die im Niendorfer Gehege tätig sind, wird weiter ausgebaut und vertieft. Dabei wird eine weitere Vernetzung der Akteure, soweit sinnvoll, angestrebt und gefördert.

Die waldpädagogische Arbeit im Niendorfer Gehege und den angrenzenden Feldmarken soll unter Einbeziehung aller Akteure von der bezirklichen Forstverwaltung, vertreten durch den Revierförster, inhaltlich konzipiert und koordiniert werden.

 

  1. Bau- und Nutzungsanträge im und am Niendorfer Gehege

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Punkte zu befolgen:

 

2.1.             Zusätzliche Bebauungen im Niendorfer Gehege oder in den angrenzenden Landschaftsachsen und Feldmarken werden grundsätzlich ausgeschlossen.

2.2.             Das erfolgreiche Bürgerbegehren „Hände weg vom Niendorfer Gehege“ wird befolgt.

 

  1. Nutzung des Gebäudes Bondenwald 108 – ehemaliges Forsthaus/ Verlobungshaus

 

Die Forderung der Bezirksversammlung, das Gebäude Bondenwald 108 in die Verwaltung des Bezirks Eimsbüttel zu übernehmen, wurde umgesetzt. Im Rahmen der sog. „Entflechtung“ ist das Gebäude – wie alle Wald-Liegenschaften in Hamburg – in die Verwaltung des Bezirkes übergegangen.

Der Bezirk hat somit die Möglichkeit, sich über die langfristige Nutzung des Gebäudes Gedanken zu machen.

Derzeit nutzt die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) hier Räumlichkeiten; das Gebäude Bondenwald 108 ist an die SDW unbefristet mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende vermietet.

 

Für die Mitnutzung des Gebäudes bzw. von Räumlichkeiten im Niendorfer Gehege hat es immer wieder Überlegungen und Anfragen gegeben, u.a. der Deutschen Waldjugend Landesverband Hamburg e.V. (DWJ) oder der Jägergruppe Lokstedt.

 

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, bis zum Ende des ersten Quartals 2015 der Bezirksversammlung ein Nutzungskonzept für das Gebäude Bondenwald 108 vorzulegen und dabei folgende Punkte zu prüfen:

–          Arbeits- und Diensträumlichkeiten für den Revierförster;

–          Mitnutzung durch den bisherigen Mieter SDW,

–          Mitnutzung durch weitere interessierte Verbände

 

Etwaige notwendige räumliche Trennungsmaßnahmen sind dabei zu berücksichtigen.

 

  1. Nutzung des Gebäudes Bondenwald 110a – Mutzenbecher-Villa

 

Mit der Drucksache 0610/XIX (in Ergänzung zur Drucksache 1809/XVIII) hatte sich die Bezirksversammlung Eimsbüttel 2012 grundsätzlich für einen Erhalt des Gebäudes Bondenwald 110a – die sog. „Mutzenbecher-Villa“ – ausgesprochen. Voraussetzung war, dass ein Träger gefunden wird, der – unter Berücksichtigung der planrechtlichen Vorgaben – eine waldnahe und naturverträgliche Nutzung gewährleistet. Die Verwaltung hatte diesen Anstoß aus der Kommunalpolitik aufgegriffen und ein erneutes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, das Interessenten aufforderte, sich unter den für die Mutzenbecher-Villa im Niendorfer Gehege gegebenen Rahmenbedingungen mit ihren Konzepten zu bewerben. Fünf Konzepte wurden eingereicht. Nach Begutachtung der Konzepte durch behördliche und bezirkliche Stellen und Gremien wurde ein Konzept favorisiert, das eine Nutzung des Hauses als Bildungs- und Begegnungsstätte vorsieht. Das Nutzungskonzept wurde im Mai 2014 in einer öffentlichen Sitzung im Regionalausschuss Lokstedt vorgestellt.

4.1.             Die Bezirksversammlung begrüßt das jetzt vorgelegte Nutzungskonzept und unterstützt eine Umsetzung. Über den Umsetzungsstand ist dem Regionalausschuss Lokstedt bis zum Jahresende Bericht zu erstatten.

4.2.             Für die Erhaltung des Gebäudes muss der künftige Träger – wie im Interessenbekundungsverfahren beschrieben – eine waldnahe und naturverträgliche Nutzung gewährleisten.

4.3.             Mit dem jetzigen letzten verbliebenen Mieter ist eine einvernehmliche Lösung zu finden, Neu- oder Untervermietungen zu Wohn- und Geschäftszwecken sind unzulässig.

 

  1. Lokstedter Holt 46 – Baracken

 

Für das Gelände Lokstedter Holt 46 hatte die SDW die Errichtung eines „Haus des Waldes“ geplant. Ein erfolgreiches und von der Bezirksversammlung Eimsbüttel angenommenes Bürgerbegehren hatte sich gegen diesen Bau ausgesprochen. Das Begehren hatte sich gegen den Bau eines „Haus des Waldes“ oder einer vergleichbaren Einrichtung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald im Niendorfer Gehege gerichtet. Die Fläche ist im Bebauungsplan „Niendorf 70“ als „Fläche für Forstwirtschaft“ ausgewiesen.

Ein neuer Bauantrag der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, auf dem Gelände Lokstedter Holt 46 ein Schulungsgebäude zu errichten, konnte nicht umgesetzt werden, da es hierfür keine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung gegeben hat.

Neu- oder Umbauten an diesem Standort sind somit nicht zulässig.

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, folgende Punkte umzusetzen bzw. zu prüfen:

 

  1. Im Einvernehmen mit dem bisherigen Nutzer der Baracken wird eine Verlagerung der bisherigen Nutzung geprüft.
  2. Die Baracken werden abgebaut, die Flächen entsiegelt und die Fläche am Lokstedter Holt 46 ökologisch hergerichtet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

  1. Heizungshaus – Nutzung für Kulissen der NTSV-Laienspielgruppe

 

Das Heizungshaus kann zurückgebaut und die Flächen entsiegelt und wieder aufgeforstet werden, wenn im Einvernehmen mit dem NTSV eine Kompensation gefunden wird.

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit dem NTSV bis zum Ende des zweiten Quartals 2015 hierfür Lösungen zu präsentieren.

 

  1. Aufforstungen im Niendorfer Gehege

 

Die Bezirksverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Fachbehörde gebeten, den bestehenden Baumbestand im Niendorfer Gehege langfristig zu sichern sowie etwaige, sinnvolle Aufforstungsmöglichkeiten für das Niendorfer Gehege darzustellen und nach Möglichkeit umzusetzen, insbesondere auch für Ausgleichsmaßnahmen bei bezirklichen Planfeststellungen.

 

  1. Gesamtkonzept zur Umsetzung erforderlicher Baum-Schnittmaßnahmen im Flughafenbereich

 

In die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Umsetzung erforderlicher Baum-Schnittmaßnahmen im Flughafenbereich werden nach einem entsprechenden Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel die Kommunalpolitik, das Bezirksamt Eimsbüttel, die Gehege-Akteure, u.a. der Verein Pro Niendorfer Gehege, sowie die Kirchengemeinde Niendorf Markt eingebunden.

Vor der Umsetzung notwendiger Schnittmaßnahmen und vor einem endgültigen Beschluss, soll das Gesamtkonzept im Regionalausschuss Lokstedt vorgestellt und mit diesem diskutiert

werden.

Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, sich künftig bei geplanten Schnittmaßnahmen im Flughafenbereich/ Niendorfer Gehege grundsätzlich im Vorwege mit der Bezirksverwaltung, der Kommunalpolitik und den Gehege-Akteuren auszutauschen.

 

  1. Unterbringung von Akteuren im Niendorfer Gehege

 

Im Rahmen des Diskussionsprozesses um das Niendorfer Gehege hatten weitere Gruppen ihr Interesse an Unterbringungsmöglichkeiten im Niendorfer Gehege angemeldet, die z.T. hier schon Räumlichkeiten nutzen (Waldjugend Hamburg am Lokstedter Holt; Jägergruppe Lokstedt und Deutsche Waldjugend LV Hamburg Bauwagen auf dem Betriebshof der Försterei) bzw. künftig Räumlichkeiten für Gruppentreffen nutzen wollen (z.B. NABU Eimsbüttel).

Der Bezirksamtsleiter und die Bezirksverwaltung werden aufgefordert, die aktuellen Bedarfe der interessierten Jugend-, Umwelt-, Naturschutzgruppen abzufragen und aufzuzeigen, wo diese Gruppen mittel- bis langfristig Räumlichkeiten im Niendorfer Gehege nutzen können, bspw. auf dem Gelände des Forsthofes oder in den Gebäuden Bondenwald 108 oder Bondenwald 110a.

 

10. Nutzungen im Gehege

 

10.1.         Die Überlegungen, Ruhezonen – für Menschen und Tiere – im Niendorfer Gehege zu bewahren und auszubauen, werden unterstützt.

10.2.         Pläne, Promenaden mit Hinweisschildern, Übersichtstafeln oder gar Beleuchtung anzulegen, werden soweit rechtlich und im Hinblick auf Verkehrssicherungspflicht möglich, weiterhin abgelehnt.

10.3.         Auf dem Betriebshof der Försterei sollen Veranstaltungen/Nutzungen wie bisher erfolgen, u.a. Tannenbaum- und Wildfleischverkauf.

10.4.         Das Niendorfer Gehege dient als Ruhezone der Naherholung. Grundsätzlich entsprechen Großveranstaltungen und Events diesem Zweck nicht. Ausnahmen zu dieser Regel sollen nur nach vorheriger Anhörung und Beschlussfassung durch den zuständigen Regionalausschuss Lokstedt – bzw. der Bezirksversammlung erteilt werden. Über Anträge, Pläne oder Gespräche zu solchen Großveranstaltungen und Events im Niendorfer Gehege informiert das Bezirksamt die Bezirksversammlung bzw. den Regionalausschuss Lokstedt unverzüglich.

 

11.Zugänge zum Niendorfer Gehege sowie Vernetzung von Wegen und Flächen

 

11.1.         Überlegungen, die Zugangssituationen – unter anderem im Bereich der Kirche Niendorf Markt – zum Niendorfer Gehege in den Blick zu nehmen und langfristig zu verbessern, werden begrüßt und sollen in der Folgezeit in enger Abstimmung mit den kommunalen Gremien und den Akteuren weiter betrachtet werden.

11.2.         Ebenso finden Pläne Zuspruch, Vernetzungen zu schaffen und weitere Flächen – wenn möglich – für den Wald zu gewinnen. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Regionalausschuss Lokstedt bis zum Ende des ersten Quartals 2015 darzulegen, welche weiteren Wald-/ Naturflächen langfristig für das Niendorfer Gehege gewonnen werden könnten.

 

12. Verkehr

 

Ziel ist es, keine zusätzlichen Verkehre in das Niendorfer Gehege zu bekommen. Der Durchgangsverkehr sollte reduziert und die Gefahrenpunkte – insbesondere für Kinder, FußgängerInnen und RadfahrerInnen – minimiert werden.

Alle Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den kommunalen Gremien vorzunehmen.

 

13. Umsetzung des Beschlusses und Beteiligung

 

13.1.         Über die Umsetzung des Beschlusses ist dem zuständigen Regionalausschuss Lokstedt einmal im Quartal zu berichten (mündlich oder schriftlich).

13.2.         Die Verwaltung lädt die Gehege-Akteure zu einem weiteren „Gehege-Workshop“ im kommenden Jahr ein, bei dem über die Umsetzung des Beschlusses und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Niendorfer Gehege berichtet und diskutiert wird.

13.3.         Bei Zweifelsfragen über diesen Beschluss oder sich daraus ergebener Folgen entscheidet das Bezirksamt erst nach vorheriger Information und Anhörung der Bezirksversammlung und des zuständigen Regionalausschusses Lokstedt.

13.4.         Die Gehege-Akteure sind einmal im Jahr von der Verwaltung über die Sachstände zu informieren und anzuhören. Nach Absprache mit dem Regionalausschuss Lokstedt kann dies schriftlich oder im Rahmen einer öffentlichen Regionalausschuss-Sitzung erfolgen.

 

Marc Schemmel und SPD-Fraktion

Lisa Kern, Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion