Programmplan Niendorf umsetzen: „Ohmoor-Grünverbindung“ sichern

Sachverhalt

Zwischen der Straße Ohmoor im Osten, den Schulen Sachsenweg und Ohmoor
im Westen, dem Keltenweg im Norden und dem Chaukenweg im Süden liegt ein
vielgenutztes Grüngebiet („Ohmoor-Wäldchen“), das als Wegeverbindung zu den
Schulen und Sportanlagen oder zum Spazierengehen genutzt wird.

Die Fläche liegt größtenteils nach dem Baustufenplan im Außengebiet; eine Bebauung
ist hier ausgeschlossen. In den 1970er und 1980er Jahren wurden in Hamburg Programmpläne erarbeitet und abgestimmt, um die Lücken zwischen
Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen zu schließen.

Der Programmplan Niendorf wurde am 12.11.1984 von der Senatskommission für Umweltpolitik und Stadtentwicklung als Grundlage und Rahmen für das weitere
Handeln der Verwaltung beschlossen. Die Verteilung erfolgte 1985. Nach dem
Programmplan Niendorf ist eine Wegeverbindung vom Garstedter Weg bis zum
König-Heinrich-Weg, dann durch den Verbindungsweg zur Straße Ohmoor und
von hier durch das „Ohmoor-Wäldchen“ bis hin zu den Schulen vorgesehen.

Diese Verbindung gilt es auch planrechtlich zu sichern, damit der Zugang in das
Grüngebiet von der Straße Ohmoor erhalten und von Bebauung freigehalten bleibt.

Beschlussvorschlag
Der Regionalausschuss Lokstedt möge daher zur Weiterleitung an den Hauptausschuss der BV Eimsbüttel beschließen:

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die im Programmplan Niendorf vorgesehene Wegeverbindung von der Straße Ohmoor hin zu der Stadtteilschule Niendorf über den Zugang zwischen den Belegenheiten Ohmoor 77 und Ohmoor 81 planrechtlich gesichert und von Bebauung freigehalten wird.

Marc Schemmel und SPD-Fraktion