Projekt der Bezirksämter zur Konsolidierung der Bezirkshaushalte

Sachverhalt

Die Bezirksämter haben ein gemeinsames Projekt zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Konsolidierung der Bezirkshaushalte eingesetzt. Alle Fraktionen haben zu dem Projekt Anträge in die Bezirksversammlung eingebracht. Die vorliegende Fassung ist ein Versuch die verschiedenen Anträge zusammenzuführen.

Beschlussvorschlag:

Einbeziehung der Politik

1.  Die Bezirksversammlung fordert, über den Projektfortgang sowie die spätere Umsetzung laufend und frühzeitig im Hauptausschuss als ständigen Tagesordnungspunkt informiert zu werden.

2. Die Bezirksversammlung fordert an allen Entscheidungen beteiligt zu werden, sofern sich die jeweiligen Themen nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Mitwirkung der Bezirksversammlung entziehen.

3.  Sollten die Aufgabenstellung oder Struktur des Projektes im weiteren Verlauf erweitert oder verändert werden, dann bittet die Bezirksversammlung vorab darüber informiert zu werden.

Einbeziehung der Personalvertretung

4.  Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Personalvertretung des Bezirksamtsleiters bei allen Punkten, bei denen Auswirkungen auf die Personalsituation zu erwarten sind, zu informieren und zu beteiligen.

Inhaltliche Zielsetzung der Bezirksversammlung für den weiteren Prozess

5.  Im Hinblick auf die Ziele der Konsolidierung unterstreicht die Bezirksversammlung folgende Punkte:

a)  Zentrales Kriterium bei allen Dienstleistungen – in der gesamten Breite – ist die Serviceleistung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von der internen Organisation, die dahintersteht.

b)  Die interne Organisation von Arbeitsprozessen, insbesondere bei der Verlagerung der operativen Wahrnehmung der Aufgaben auf andere Verwaltungseinrichtungen oder der gemeinsamen überbezirklichen Wahrnehmung der Aufgaben, darf nicht zulasten der Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Bezirksversammlung oder der Bürgerbeteiligung im Bezirk gehen.

c)  Die 2006 gestartete Verwaltungsreform und die jetzt laufende Entflechtung betonen die regionale Gestaltungskompetenz der Bezirksämter nicht nur bei der Stadtplanung. Diese Kompetenz darf nicht durch Sparverpflichtungen ins Leere laufen.

Weitere Maßnahmen

6.  Sofern sich abzeichnen sollte, dass auch nach Ausschöpfung aller Optimierungspotenziale die heutigen Haushaltsvorgaben nicht einzuhalten sein werden, ist dies frühzeitig und transparent darzustellen, um spätestens zum Haushalt 2015/2016 nachsteuern zu können.

7.  Wünschenswert und sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang eine bezirksamts- und behördenübergreifende Betrachtung, um sowohl finanzielle als auch strukturelle Doppel- oder Fehlsteuerungen erkennen und beheben zu können. Ohne die Verzahnung mit den Fachbehörden mit in den Blick zu nehmen, würden die neuralgischen Punkte an diesen Schnittstellen unhinterfragt bleiben. Vor diesem Hintergrund ersucht die Bezirksversammlung den Bezirksamtsleiter sich gegenüber dem Senat für eine weitere Entflechtung und einen Abbau der Doppelzuständigkeiten bei den Behörden einzusetzen.

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion