QR-Codes zur Erklärung von Sehenswürdigkeiten im Bezirk Eimsbüttel

Sachverhalt

QR-Codes (Quick Response-Codes) sind mittlerweile auch in Deutschland etabliert. Insbesondere in Japan sind QR-Codes sehr weit verbreitet und öffentlicher Standard. Viele Mobiltelefone verfügen über eine eingebaute Kamera und eine Software, die das Interpretieren von QR-Codes ermöglichten. Die Verwendung des QR-Codes ist lizenz- und kostenfrei. Abgebildet werden mit QR-Codes Webadressen, u.a. zu finden in Zeitschriften, Informationsblättern oder großformatig auf Werbeplakaten. Neben URLs enthalten QR-Codes in der Praxis beispielsweise Telefonnummern, Adressen oder auch informierende Texte.

Mittlerweile bieten viele Städte QR-Codes an, um über Sehenswürdigkeiten zu informieren. Auch über Sehenswürdigkeiten, Kulturdenkmäler und besondere Stätten im Bezirk Eimsbüttel könnte über QR-Codes informiert werden. Die Bezirksversammlung Bergedorf hat in einem Antrag (Drucksachen-Nr. XIX/0879) das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, mit welchem personellen und finanziellen Aufwand solche Codes
in Bergedorf installiert werden könnten.

Beschlussvorschlag

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen,

a) mit welchem Aufwand (personell, zeitlich, finanziell) die Installierung von QR-Codes verbunden bzw. leistbar wäre und hierzu auch die Prüf-Ergebnisse aus dem Bezirk Bergedorf einzubeziehen,

b) für welche Sehenswürdigkeiten, Baudenkmäler und besondere Stätten im Bezirk ein QR-Code in Frage kommen würde,

c) auf welchen Content, welche Website, dabei zugegriffen werden kann.

2. Die Ergebnisse sollen in einer der nächsten Hauptausschuss-Sitzungen vorgestellt werden.

Marc Schemmel und SPD-Fraktion
Stefanie Könnecke und GRÜNEN-Fraktion