Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Jan Ohmer (SPD-Fraktion)
Sachverhalt „Erziehung ist Liebe und Vorbild“, wusste schon Pestalozzi. Doch leider ist immer wieder zu beobachten, dass auf Spielplätzen in Eimsbüttel Jugendliche und Erwachsene rauchen und Alkohol trinken – und dies direkt in unmittelbarer Nähe von Kindern. Neben den gesundheitlichen Schäden, die dieses Verhalten nach sich zieht, werden hiermit gleichzeitig kostspielige Programme zur Suchtprävention, die teilweise schon im Kleinkindalter beginnen, ad absurdum geführt.
Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel am 30.06.2011 beschlossen: Die Verwaltung wird aufgefordert die rechtlichen Rahmenbedingungen zu einem Rauch- und Alkoholverbot auf öffentlichen Spielplätzen im Bezirk Eimsbüttel 1. zu prüfen; 2. bei positiver Prüfung auf allen öffentlichen Spielplätzen im Bezirk Eimsbüttel ein Rauch- und Alkoholverbot einzuführen. Um Jugendliche, Eltern und andere Personen auf diese Verbote hinzuweisen, sollen alle Spielplätze mit entsprechenden Hinweisen versehen werden.
Gemäß der Beschluss-Controlling-Liste vom 21.08.2013 ist dieser Beschluss bis heute weder veranlasst noch erledigt.
Aus diesem Grund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Aus welchem Grund wurde der Beschluss noch nicht veranlasst / noch nicht erledigt? Welche Hindernisse stehen der Umsetzung im Wege?
Dem Bezirksamt stehen in der Bauunterhaltung die notwendigen Mittel zur Beschilderung nicht zur Verfügung. Grob geschätzt würden für die Beschilderung 25.000 € sowie für die Montage 10.000 € benötigt. Dem Bezirksamt stehen darüber hinaus die erforderlichen Ressourcen zur Überwachung der Einhaltung eines Verbots sowie zu der Bearbeitung möglicher Beschwerden zu dem entstehenden Vollzugsdefizit gegenwärtig nicht zur Verfügung.
2. Zu welchem Zeitpunkt / in welchem Zeitrahmen beabsichtigt das Bezirksamt die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung?
Das Bezirksamt kann den Beschluss umsetzen, sobald in der Bauunterhaltung die notwendigen Mittel zur Beschilderung und die erforderlichen Ressourcen zur Überwachung der Einhaltung eines Verbots zur Verfügung stehen (s. Antwort zu 1.).
2.1. Beabsichtigt das Bezirksamt die Prüfergebnisse der Rechtlichen Rahmenbedingungen den Mitgliedern der Bezirksversammlung mitzuteilen? Wenn ja, wann?
Das Bezirksamt verweist hier auf die Mitteilung der Verwaltung im Ausschuss Grün, Umwelt und Verbraucherschutz vom 13.09.2011 sowie auf die Antwort zu Protokoll.
3. Hat das Bezirksamt sich vor dem Hintergrund des Beschlusses mit anderen Bezirksämtern in Hamburg hierzu ausgetauscht, welche bereits eine entsprechende Ausschilderung vorgenommen haben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis / Erkenntnisgewinn?
Ja, siehe Antwort zu 2.1.
Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, ist dies noch beabsichtigt?
Entfällt.