Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Am 11.04.2013 hat ein Brand in einem Nachbargebäude des Jerusalem-Krankenhauses im Bezirk Eimsbüttel dazu geführt, dass das Krankenhaus teilweise evakuiert werden musste. Im Zuge dessen fiel auf, dass zwar in den Fluren des Krankenhauses Rauchwarnmelder installiert sind, nicht jedoch in allen Patientenzimmern. Zwar ist § 45 der Hamburgischen Bauordnung nicht auf Krankenhäuser
anwendbar. Jedoch können im Rahmen des Baugenehmigungsbescheides gem. § 51 der Hamburgischen Bauordnung besondere Anforderungen – auch zum Brandschutz – gestellt werden.
Sind Brandmeldeanlagen in Krankenhäusern eingebaut, so unterliegen die Anlagen der Prüfverordnung, d.h. es müssen die vorgesehenen Prüfmaßnahmen von Sachverständigen vorgenommen werden. Sollte eine Nachschau ergeben, dass die Prüfmaßnahmen nicht durchgeführt wurden, wird dies der Bauprüfabteilung durch die Feuerwehr mitgeteilt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Sind für die Krankenhäuser im Bezirk Eimsbüttel besondere Anforderungen zum Brandschutz, gem. § 51 Hamburgische Bauordnung gestellt worden? Bitte eine Auflistung der Krankenhäuser in Eimsbüttel vornehmen.
Ja.
1. Diakonie-Klinikum Hamburg / CardioClinic Hamburg, Hohe Weide 17
2. Jerusalem- Krankenhaus, Moorkamp 2
3. Albertinen Krankenhaus Schnelsen
2. Welche besonderen Brandschutzanforderungen bestehen bei den jeweiligen Krankenhäusern?
1. Neubau Diakonie-Klinikum Hamburg / CardioClinic Hamburg, Hohe Weide 17: Folgende besondere brandschutztechnische Anforderungen wurden aufgrund des § 51 HBauO an das Gebäude gestellt bzw. als Kompensationsmaßnahme für die erteilten Abweichung nach § 69 HBauO vorgesehen:
– Einbau einer flächendeckenden automatischen Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die zuständige Feuerwache,
– Einbau von Sicherheitsbeleuchtung / Sicherheitsstromversorgung,
– Einbau von Wandhydranten /Trockensteigleitungen
– Anbringung von Feuerlöschern.
2. Jerusalem- Krankenhaus, Moorkamp 2:
Bei dem Jerusalem- Krankenhaus handelt es sich um ein sehr altes Gebäude mit Krankenhausnutzung im Bestand. Weitere Anforderungen gem. § 51 HBauO können nur im Rahmen neuer Verfahren berücksichtigt werden. Am 15.07.2010 wurde eine Genehmigung für das Vorhaben „Anbau und Umstrukturierung des Jerusalem Krankenhauses“, erteilt. Dabei wurden bauordnungsrechtliche Abweichungen nach § 69 HBauO zugelassen u.a. unter den folgenden Bedingungen:
– Kompensation durch feuerbeständige Trennwände,
– mit Brandmeldeanlage gekoppelte akustische Alarmierungsanlage,
– im Souterrain und Erdgeschoss jeweils ein zusätzlicher Ausgang aus der „Nutzungseinheit“ direkt ins Freie.
– im Souterrain und Erdgeschoss jeweils ein zusätzlicher Ausgang aus der „Nutzungseinheit“ direkt ins Freie,
– Ausführung des im visuellen Brandschutzkonzept dargestellten und gem. § 20 HBauO zugelassenen Brandschutzvorhanges.
– Weitere Kompensation durch einen alternativen Ausgang des innen liegenden Treppenraumes im Erdgeschoss über das Mammazentrum. Die Genehmigung wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
3. Das Albertinen Krankenhaus wird seit Jahrzehnten gebaut und umgebaut. Die Durchsicht der entsprechenden Akten und Bescheide auf besondere Brandschutzanforderungen ist mit dem zur Verfügung stehenden Personal in der vorgegeben Zeit nicht leistbar.
3. Gibt es für die Krankenhäuser die Anforderung in den Patientenzimmern Rauchwarnmelder zu installieren? Wenn nein, warum nicht?
Ja. Begründet auf besondere Anforderungen nach § 51 HBauO als Forderung der Feuerwehr in allen ab 2004 gebauten Bereichen. In den „alten“ Bereichen, welche davor gebaut worden, nicht. Diese Bereiche besitzen Bestandsschutz.
4. Wurde der Bauprüfungsabteilung in der Vergangenheit mitgeteilt, dass in Krankenhäusern im Bezirk Eimsbüttel die Prüfung der Brandmeldeanlagen nicht durchgeführt wurde? Wenn ja, um welche Krankenhäuser handelt es sich? Bitte auflisten.
Nein.