Recycling-Container in der Goebenstraße

Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung Marc Schemmel, Anne Schum und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Sachverhalt In der Goebenstraße in Eimsbüttel stehen mehrere Recycling-Container. Die große Anzahl der Recycling-Container und deren Nutzung bzw. Leerung führt bei Anwohnern der Straße zu Unmut, da es sich bei der Goebenstraße um eine reine Wohnstraße handelt.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele und welche Recycling-Container gibt es an diesem Standort?

An diesem Standort gibt es 12 Depotcontainer (5 für Papier, 5 für Altglas und 2 für Leichtverpackung).

2. Wer ist der Betreiber der Recycling-Container? Wie häufig werden diese geleert?

Folgende Betreiber sind zuständig:

  • Altglascontainer die Firma Rhenus, Leerung erfolgt Freitags
  • Leichtverpackung die Firma Wert GmbH, Leerung Mittwochs und Freitags
  • Papiercontainer die Stadtreinigung Hamburg. Leerung 5 x wöchentlich an Werktagen (außer dienstags).

3. Sind dem Bezirksamt Beschwerden bekannt? Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?

Es sind dem Bezirksamt Beschwerden über Reinigung und Sauberkeit bekannt geworden. Die zuständige Stadtreinigung wurden aufgefordert den Beschwerden abzuhelfen.

4. Welche Stelle hat die Aufstellung der Recycling-Container an dem Standort genehmigt?

Die Grundlage für die Zuweisung dieses Standortes bildet der Sondernutzungsvertrag zwischen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und der Hamburger Stadtreinigung. Die Zuweisung erfolgte nach einem gemeinsamen Abstimmungsprozess mit der Stadtreinigung, der Polizei, den Entsorgern und dem für diesen Bereich zuständigen Wegewart.

5. Welche Kriterien gibt es für die Zulässigkeit von Recycling-Containern allgemein und insbesondere in Wohngebieten?

Grundlage für die Zulässigkeit von Recycling-Containern in Wohngebieten sind entsprechende Gerichtsurteile und aus dem unter 4. genannten Vertrag. Es dürfen insbesondere keine Gefahren für den öffentlichen Verkehr entstehen, es muss aus Gründen des Brandschutzes ein Sicherheitsabstand zu Hauswänden eingehalten werden.

6. Wie bewertet die Verwaltung den Standort derzeit? Wie schätzt die Verwaltung die Belastung der Nachbarschaft durch die Recycling-Container ein?

Der Depotcontainerstandort existiert bereits seit etlichen Jahren in der Örtlichkeit. Es wurde eine geringfügige Standortveränderung durchgeführt, weil es zu prekären Verkehrssituationen gekommen ist. Die Belastung hat sich dadurch nicht verändert und es besteht keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarschaft.

7. An wen können sich Anwohnerinnen und Anwohner wenden, wenn es zu Beschwerden kommt?

Beschwerden über Reinigung und Sauberkeit nimmt die Stadtreinigung Hamburg entgegen.