Reinigen der Verkehrszeichen und Straßennamensschilder im Bezirk

Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung Frau Mechthild Führbaum, Herr Marc Schemmel und Herr Gabor Gottlieb SPD-Fraktion und Antwort der Verwaltung.

Viele Verkehrszeichen an Nebenstraßen sind dreckig und nur noch schlecht lesbar. Wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen dreckig sind und deswegen schlecht wahrgenommen werden können, ist das besonders gefährlich. Es kommt dazu auch immer wieder zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und entsprechenden Presseberichten (zuletzt Hamburger Wochenblatt vom 29. April 2008 S. 3).
In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (18/6209) zur Nachforderung von insgesamt 2.950.000 Euro zur Verbesserung des Erscheinungsbildes im öffentlichen Raum „Klar Schiff Hamburg“ wird ausgeführt, dass die Reinigung und Erneuerung von Verkehrszeichen und Straßennamenschildern Teil der von den Bezirksämtern technisch zu sichernden eindeutigen Erkennbarkeit und Lesbarkeit verkehrsbehördlicher Anordnungen sowie sonstiger Beschilderungen sind. Auch bei den Beratungen dieser Drucksache wurde auf die ergänzende Nachfrage der SPD, wer denn zukünftig die Reinigung von Straßenschildern vornehmen soll, von den Senatsvertretern geantwortet, dass diese Aufgabe durch die Bezirke wahrgenommen werde (vgl. Drs. 18/6478).
Hierfür sollten 2007 und 2008 im Kapitel 6300 „Verkehr und Straßenwesen“ Mittel beim Titel 521.81 „Betriebsausgaben für öffentliche Straßen und Wege, Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke, Rahmenzuweisungen an die Bezirke“ zur Verfügung stehen.
Verunreinigte Straßenschilder sollen demnach gezielt gereinigt werden. Auch die in Hamburg eingesetzten Kümmerer sind für die Reinigung von auffällig verschmutzten Verkehrszeichen vorgesehen.

Wir fragen die Bezirksamtsleitung:

Dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurden im Rahmen der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (18/6209) bisher nur Haushaltsmittel zur Auslichtung und Instandsetzung des Schilderwaldes in der Rothenbaumchaussee von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zugewiesen. Haushaltsmittel für die Reinigung von Schildern sind nicht in Aussicht gestellt worden.
Dies vorausgeschickt beantwortet das Fachamt die Fragen wie folgt:

1. Gibt es eine regelmäßige Kontrolle der Lesbarkeit der Verkehrszeichen und Straßennamenschilder im Bezirk?

Ja

wenn ja:
a) Von wem wird diese durchgeführt?

Von den Wegewarten in den ihnen zugeteilten Begehungsbereichen

b) Wie häufig wird diese durchgeführt?

Im Rahmen der Begehung in Hauptverkehrsstraßen in der Regel zweimal im Monat, in
Nebenstraßen in der Regel einmal im Monat.

c) Unterscheidet sich die Häufigkeit der Kontrolle nach der „Wichtigkeit“ der Straßen (Hauptverkehrs- und Nebenstraßen)? Wenn ja, in welcher Art?

siehe 1b

d) An welchen Standorten im Bezirk sind Verkehrszeichen und / oder Straßennamensschilder dringend reinigungsbedürftig?

Im Bezirk ist keine Gesamtzusammenstellung vorhanden und kann in der Kürze der Zeit auch nicht erstellt werden.

wenn nein:
e) Warum nicht?

Entfällt

2. Gibt es eine regelmäßige Reinigung der Verkehrszeichen und Straßennamensschilder im Bezirk?

Nein

wenn ja:
a) Von wem wird diese durchgeführt?
b) Wie häufig wird diese durchgeführt?
c.) Unterscheidet sich die Häufigkeit der Reinigung nach der „Wichtigkeit“ der Straßen (Hauptverkehrs- und Nebenstraßen)? Wenn ja, in welcher Art?

Zu 2a bis 2c: entfällt

wenn nein:
d) Warum nicht?

Die für Verkehrszeichen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sichern nur die zwingend zu erneuernden und zu ergänzenden Verkehrszeichen im Zuge von Straßenverkehrsbehördlichen- und Straßenbaubehördlichen Anordnungen.

e) Wann erfolgt dann eine Reinigung?

Zur Abwendung von Gefahren (Erkennbarkeit von Gefahrenzeichen), wenn im Zuge der Begehung oder durch Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde, eine Reinigung erforderlich wird.

3. Gibt bei der Kontrolle und der Reinigung unterschieden zwischen Verkehrszeichen und Straßennamensschildern? Und wenn ja, welche?

Vorfahrt regelnde Verkehrszeichen und Gefahrenzeichen werden vorrangig bearbeitet.

4. Welche Mittel und welches Personal stehen dem Bezirk für die Kontrolle von Verkehrs- und Straßennamensschildern sowie der Reinigung von verdreckten Schildern zur Verfügung? Ist das Personal dabei bestimmten örtlichen Bereichen (Stadteilen) zugeteilt? Wenn ja, welchen?

Die Erkennung von Verschmutzungen erfolgt durch die Wegewarte im Rahmen ihrer
Begehungen. Personal für die Reinigung steht nicht zur Verfügung. Mit diesen Arbeiten
müssen Fremdfirmen beauftragt werden.

5. Verunreinigte Verkehrs- und Straßennamensschilder sollen gezielt gereinigt werden. Gibt es eine Prioritätenliste, nach der im Bezirk verdreckte Verkehrszeichen und Straßennamensschilder gereinigt werden?

Nein

wenn ja:
a) Nach welchen Kriterien wurde diese erarbeitet?
b) Wann sollen an welchen Standorten welche Schilder gereinigt werden?

Zu 5a und 5b: entfällt

wenn nein:
c) Warum nicht und ist geplant eine entsprechende Liste zu erarbeiten?

Es stehen keine finanziellen oder personellen Ressourcen zur Verfügung eine entsprechende Liste erarbeiten bzw. abarbeiten zu lassen.

6. An wen können sich Bürgerinnen und Bürger bei Beschwerden wenden?

An das Fachamt Management des öffentlichen Raumes.

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