Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Dr. Petra Löning, Anne Schum, Nils Harringa und Hans-Dieter Ewe (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Laut einem Bericht im Hamburger Abendblatt (18.02.2012) gibt es Beschwerden in der Kita „Alsterzwerge“ an der Magdalenenstraße 26. Aufgrund von Elternbeschwerden wegen häufigen Mitarbeiterwechsels und derzeitigem Personalmangel prüft die zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration bereits zum zweiten Mal, den beiden Betreiberinnen die Lizenz zu entziehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration:
1. Seit wann besteht die Kita „Alsterzwerge“?
Die Kita „Die Alsterzwerge“ besteht seit 01.05.2005.
2. Wie viele Plätze bietet die Einrichtung?
In der Kita können auf Grund der genehmigten pädagogisch nutzbaren Fläche bis zu 32 Krippenkinder oder ca. 35 Elementarkinder betreut werden.
3. Wie viele Kinder − unterschieden nach Altersgruppen und in welchen Gruppengrößen − werden dort betreut (Stand vom 18.2.2012)?
4. Wie viele Pädagogen und Pädagoginnen sind dort tätig (Stand vom 18.2.2012)?
5. Reicht die Zahl der Mitarbeiter nach Auffassung der Fachbehörde aus? Wenn nein, wie viele ErzieherInnen fehlen?
6. Seit wann sind der Fachbehörde Mängel bekannt und wenn ja, welche?
7. Können die Betreiberinnen die Mängel dauerhaft beseitigen?
Zu 3. bis 7.:
Die BASFI ist im Hinblick auf den Sozialdatenschutz gehindert, die Fragen zu beantworten.
Geschäftsgeheimnisse unterliegen gem. § 35 Abs. 4 SGB I dem Sozialdatenschutz und dürfen daher gem. §§ 24 Abs. 2, 25 Abs. 2 BezVG nicht zur Beantwortung von Anfragen der Bezirksversammlung übermittelt werden. Als Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.
Die Fragen 3. und 4. lassen Rückschlüsse auf Umfang des Geschäfts und die Finanzierungsstruktur zu. An der Geheimhaltung dieser Informationen hat der Träger deshalb ein berechtigtes Interesse. Damit ist die Behörde an einer Antwort gehindert.
Die Fragen 5. – 7. enthalten Informationen über Mängel der Kita. Deren Bekanntwerden kann dem Träger im Wettbewerb schaden. Die Betreiberin der Kita hat ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung. Bis zum Abschluss des im Zusammenhang mit diesen Mängeln stehenden Verwaltungsverfahrens (Widerruf der Betriebserlaubnis) ist die Behörde an einer Antwort gehindert.
8. Welche Maßnahmen zur Abhilfe plant die Verwaltung?
Die BASFI prüft, ob die Betriebserlaubnis für die Kita widerrufen werden muss.
9. Wie viele Eltern-Beschwerden aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich haben die Fachbehörde 2011 erreicht?
Die Anzahl der eingegangenen Elternbeschwerden wird nicht systematisch erfasst.
10. Wie viele Kitas wurden 2011 überprüft?
Vgl. Bürgerschaftsdrucksache Drs. Nr. 20/1171.